Zulassungsstelle in Aalen (Landratsamt Ostalbkreis)
Adresse:
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Berthold





Gestern hatte ich nach zahlreichen Anrufen endlich eine Dame von der Zulassungsstelle am Apparat.
Das Warten hat sich aber gelohnt. Die Mitarbeiterin, Frau Frisi war sehr freundlich und kompetent und konnte mir auch noch Tipps bei meiner ersten Online Fahrzeug Abmeldung geben. Bei meiner weiteren Kommunikation per Email war Sie ebenfalls sehr freundlich und höflich.
Das nenne ich mal richtigen Kundenservice! Weiter so und nochmals ganz lieben Dank an Frau Frisi.
Medallion Chief





Die Online Kennzeichenreservierung ist eine absolute Zumutung! Man wird auf dieses Behörden Portal umgeleitet. Hier beginnt das Chaos. Erstmal muss man sämtliche Personalien erfassen bis man überhaupt zur Auswahlseite kommt. Sprich riesen Aufwand bis man überhaupt schauen kann ob das Wunschkennzeichen verfügbar ist. Das ist nicht zu Ende gedacht! Hat man sich durch dieses Procedere dann final durchgequält bricht die Webseite zusammen. Und natürlich ist die Webseite nicht für mobile Geräte optimiert. Welcher Programmierer hat da 2025 verschlafen? Das Zauberwort heißt Kundenorientierung!!!!! Schließlich bezahlen wir auch mehr als fürstlich für diese „Dienstleistung“ die wir selber ausführen müssen. Hier muss die Zulassungsstelle noch sehr viel nachholen… die Hoffnung der deutschen Digitalisierung stirbt zuletzt.
S. Murmelvieh





Bis jetzt war ich schon einige Male hier, um ein Fahrzeug an- oder abzumelden, und es hat immer super geklappt. Mit oder ohne Termin habe ich nie lange warten müssen, und die Mitarbeiter waren immer sehr freundlich. Für die Kunden gibt es auch WLAN. Die Parkgebühren während der Anmeldung sind völlig in Ordnung. Meistens haben mir 20 Cent für 20 Minuten gereicht.
Auch noch vielen Dank für den Tipp der Mitarbeiterin, dass ich online mein Auto für sehr viel weniger Geld abmelden kann als hier vor Ort.
Sandra Ott





Ganz großes Lob! Ich habe heute ein Auto abgemeldet. Da man das mittlerweile auch online machen kann und anstatt 16,00€ nur 2,70€ bezahlt, hat mich die Dame am Schalter gefragt ob wir zusammen einfach den Online-Vorgang machen wollen. Sie hat sich mit mir durchgeklickt, war super freundlich und es hat alles geklappt! Ich war innerhalb 10 Minuten fertig und habe Geld gespart. Wenn das kein guter Start in die Woche ist😉
Langhals Der geile





Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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