Zulassungsstelle in Aalen (Landratsamt Ostalbkreis)

Adresse:

Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen

Kontakt:

Fax:
07361-50358-1537
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gustav Gans
2 Schalter geöffnet…! Seit nunmehr 1 Stunde warten…Angestellte sprechen privat miteinander und manchmal mit privat Personen vor der Theke…das war Mal anders…!!! Unglaublich!!
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X83 X
Machtmissbrauch und Bürokratiewahn – untragbares Verhalten in der Zulassungsstelle Aalen Ich war heute fassungslos über das Auftreten einer Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle Aalen. Was mir dort begegnete, war kein Service am Bürger, sondern eine Machtdemonstration auf dem Rücken der Steuerzahler – also genau der Menschen, die diese Stellen überhaupt finanzieren. Die betreffende Dame trat überheblich, herablassend und ohne jedes Gespür für bürgerfreundliches Verhalten auf. Statt Hilfe zu leisten, nutzte sie jede Gelegenheit, um Prozesse unnötig zu verkomplizieren und sich selbst in ihrer Position zu erhöhen. Besonders perfide: Der bürokratische Aufwand, der speziell Frauen bei der Ummeldung oder Änderung von Kfz-Kennzeichen zugemutet wird, ist vollkommen unverhältnismäßig. Es wirkt fast schon wie gezielte Schikane, wenn für einfache Anliegen gleich ein ganzes Sammelsurium an Unterlagen verlangt wird – und wehe, es fehlt auch nur ein Detail. Kein Entgegenkommen, kein Lösungswille, nur starre Vorschriften und ein Tonfall, der eher an eine Belehrung durch eine Schuldirektorin als an den Dienstleistungscharakter einer Behörde erinnert. Solche Mitarbeiterinnen schaden dem Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes. Es ist dringend notwendig, dass hier Führungskräfte einschreiten und sich daran erinnern, wem sie dienen: den Bürgerinnen und Bürgern. Die Zulassungsstelle ist kein Ort für persönliche Ego-Trips oder kleinliche Machtspielchen. Es geht um effiziente, gerechte und respektvolle Verwaltung – nichts anderes. Als Krönung des Ganzen wird man dann aus reiner Willkür noch extra lange warten gelassen, bis man endlich seine Kfz-Papiere bekommt – offenbar eine weitere Form, um Macht und Kontrolle auszuspielen.
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Tomske
Die Dame am Telefon war sehr freundlich und kompetent. Problem geschildert,Problem behoben. Besser geht es nicht . Danke
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D D
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Berthold
Gestern hatte ich nach zahlreichen Anrufen endlich eine Dame von der Zulassungsstelle am Apparat. Das Warten hat sich aber gelohnt. Die Mitarbeiterin, Frau Frisi war sehr freundlich und kompetent und konnte mir auch noch Tipps bei meiner ersten Online Fahrzeug Abmeldung geben. Bei meiner weiteren Kommunikation per Email war Sie ebenfalls sehr freundlich und höflich. Das nenne ich mal richtigen Kundenservice! Weiter so und nochmals ganz lieben Dank an Frau Frisi.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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