Zulassungsstelle in Wolfach (Landratsamt Ortenaukreis)
Adresse:
Hauptstr. 40
77709 Wolfach
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine sind auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Rezensionen:
Valentina K





Frau Maks - super freundliche Beraterin ,sehr kompetent und hilfsbereit. Vielen herzlichen Dank
György Móczár





Waltraud Kube





Heute morgen Motorrad angemeldet.
Super nette Mitarbeiterin am Schalter Frau Maks....
Alles zügig bearbeitet
Vielen Dank
Rene Morgner





Obwohl ohne online Termin Freundlich , hilfsbereit und zuvorkommend.
Für die Gebühren können ja die Mitarbeiterinnen nichts 😁
Karl-Heinz Gienger





Mit Termin eine Sache von Minuten und immer freundliche Mitarbeiter
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Nr.: 7155_im
Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Sept. 2017
Schaltgetriebe
90.000 km
Benzin
Weiß
44kW (60 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit2/3 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1320 Gesamtgewicht
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März 2015
Schaltgetriebe
160.000 km
Benzin
Grau
100kW (136 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1830 Gesamtgewicht
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ab 119 €
9.999,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 35910_lk
Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß
Mai 2021
Schaltgetriebe
49.826 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
D
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
5,3 l/100km (komb.), 119 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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