Zulassungsstelle in Offenburg (Landratsamt Ortenaukreis)

Adresse:

Badstr. 20
77652 Offenburg

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag               08:30 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag      14:00 - 16:00 Uhr

nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine sind auch außerhalb der Servicezeiten möglich.

Rezensionen:

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Melissa Meszaros
Obwohl ich nur etwas abgeben musste, möchte ich ein großes Lob aussprechen. Die Dame am Empfang war sehr freundlich, hilfsbereit und geduldig. Vielen Dank für den angenehmen und unkomplizierten Service!
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Null Null
Man wartet erstmal eine halbe Stunde am Telefon bis mal wer rangeht und ich wollte mein a1 zulassen und die Mitarbeiterin am Telefon hat so genervt mit mir geredet oft hat man sie nicht gut verstanden und dann hat sie mit einem genervten Ton den Satz nochmal wiederholt das ich den ersten Termin nicht nehmen konnte wo sie gesagt hat hatte sie laut ihrer Redeweise auch ziemlich gestört meiner Meinung nach sollte man mit Kunden nicht so am Telefon reden außerdem rede ich sehr freundlich am Telefon und wenn da dann jemand so redet finde ich das ziemlich frech
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Michael Feißt
Habe heute zum zweiten Mal versucht, meinen E-Roller zuzulassen. Hat leider wieder nicht geklappt. Begrüßt wurde ich von der Sachbearbeiterin mit:"schon wieder so ein blöder E-Roller". Ich war letzte Woche schon da. Die Zulassung scheiterte, weil ich keine Bestätigung des Verkäufers hatte, die besagt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden. Diese Bestätigung hatte ich nun besorgt. Die Zulassung war aber wieder nicht möglich, da die TÜV-Bescheinigung zu alt war. Wäre schön gewesen, wenn ich diese Info bereits beim ersten Termin erhalten hätte. Die weitere Kommunikation mit der Sachbearbeiterin war nicht sehr nett. Man fühlt sich nicht als Kunde sondern als Bittsteller. Dienstleister in der freien Wirtschaft wären ihre Kunden schon längst los.
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Matthias Druc
Ohne Termin trotzdem drangekommen
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Ph K.
Mit Onlinetermin sofort dran gekommen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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