Zulassungsstelle in Offenburg (Landratsamt Ortenaukreis)

Adresse:

Badstr. 20
77652 Offenburg

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag               08:30 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag      14:00 - 16:00 Uhr

nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine sind auch außerhalb der Servicezeiten möglich.

Rezensionen:

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Karin Dietzig
Hier ist es nicht mal ein Stern wert Wartenzeit einfach Katastrophe trotz termin 4,5std. anderen werden an der Info bevorzugt bei einer Kfz Anmeldung
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Oliver Schork
Ich finde, die KFZ ZULASSUNGSSTELLE strukturiertund zügig. Termin 8:00 und um 8:13 alles erledigt. Bürokratie kann auch funktionieren.
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Patrick Probsteder
Schnelle und unproblematische Ummeldung meines Autos.
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Mohamed taher
Super tolles Personal,sehr nett und zuvorkommend. Schnelle Terminvergabe
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Celina Kratzer
Wenn ich könnte würde ich nicht mal einen Stern geben. Online Termin Vereinbarung klappt alles andere ist komplett gescheitert. Telefonische Erreichbarkeit schwierig + fehlende Informationen An der Zulassungsstelle selbst kein Parkplatz + umkreis kein Parkplatz vorhanden Online Termin vereinbarung: 10:45 dran gekommen 11:25 (+ min. 25 leute im Wartebereich) Dadurch das ich am Telefon explizit gefragt habe was ich alles benötige bin ich natürlich davon ausgegangen alles dabei zu haben in der Hoffnung das man mir zuvor richtige bzw vollständige Informationen übermittelt. Mitarbeiter: respeklos und unfreundlich Nachdem Sie mir sagte was alles fehlen würde und ich erwähnte das ich zuvor angerufen habe und mir keiner davon berichtet hatte meinte sie nur mit wem ich telefoniert hätte. Natürlich konnte ich dies nicht mehr beantworten. Ihre antwort war nun mit einem frechen Grinsen es seie nicht ihr Problem. Und jetzt mal aus meiner Sicht: Es steht Security vor der Türe und das bei fast allen Ämtern aber es ist doch kein Wunder wenn man so unfreundlich und ohne Respekt behandelt wird das Situation ausarten. Schützt man da nicht eher doch die falschen bzw sollte man nicht eher lernen wie Kunden Gespräche wirklich ablaufen sollten. Den ohne Kunden würden diese Menschen die da sitzen nicht mal ihren Job haben. Führen sich allerdings auf als seien sie etwas besseres. Klar konnte in der Situation wohlmöglich keiner was dafür aber das respektlose Grinsen selbst als man diese Frau darauf anspricht weiter zu grinsen das hätte nicht sein müssen das zeigt einfach das hier wohlmöglich falsche Leute arbeiten, sowas gehört keinen Kunden vorgesetzt!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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