Zulassungsstelle in Offenburg (Landratsamt Ortenaukreis)

Adresse:

Badstr. 20
77652 Offenburg

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag               08:30 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag      14:00 - 16:00 Uhr

nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine sind auch außerhalb der Servicezeiten möglich.

Rezensionen:

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Devran Sanli
Absolute Zeitverschwendung erleben müssen. 45 min Dauer um dann mit einen Herren (Palm oder Polm oder wie der heißt) eine Diskussion zu führen weil er sich in einem schreiben an einem Wort aufhängt. „ Das Fahrzeug „kann“ umgemeldet werden „ Die BMW Bank hat da ich der Darlehens Nehmer bin die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nach Offenburg gesendet da die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht auffindbar ist. Und ich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausstellen lassen musste. Das Fahrzeug sollte auf mich umgemeldet werden nur aus diesem Grund wurde die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nach Offenburg gesendet. Da der Halter mein Bruder war aber ich der Darlehens Nehmer bin ist das Fahrzeug mein Eigentum. Der Herr Palm Polm wie auch immer hat aber scheinbar seine eigenen Regeln und Gesetze. Ich habe Ihm angeboten die BMW Bank anzurufen diese hätten per fax das schreiben wie er es forderte an die Zulassungsstelle senden können. Die BMW Bank hat mir auch im Telefonat gesagt das in solchen Situationen die Zulassungsstelle die Bank anrufen kann was üblich wäre. Darauf hin sagte er „ Ein Telefonat würde nix bringen er bräuchte es schriftlich „ Da es aber 11:50 war und der Herr Palm oder Polm sein Mittagessen bevorzugte statt seine Arbeit zu erledigen habe ich 45 min meiner Lebenszeit verloren um nochmal den Selben Termin nehmen zu dürfen. Ich habe bisher immer meine Termine in Kehl erledigt durch ein versehen wurde die Zulassungsbescheinigung aber nach Offenburg gesendet. Nach so einem Erlebnis weis man die Damen in der Kehler Zulassungsstelle sehr zu schätzen diese sind immer Bürger orientiert und versuchen immer Lösungsmöglichkeiten zu finden. Verstehe nicht wie eine Person die zu Hilfe geholt wird ( da mich eine andere Dame betreut hatte die aber so einen fall noch nicht hatte den Herrn Palm oder Polm hinzu zog) so inkompetent sein kann. Scheinbar muss dieser Herr ja länger dort arbeiten das er hinzu gezogen wird. Vergessen Sie Ihre Funktion nicht als Behörde! Sie sollen den Bürgern helfen und nicht ihr Leben unnötig erschweren.
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A&M Automobile
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Manu
War heute hier mein Moped anmelden, und ich für mein Teil war sehr zufrieden. Musste nur 5 Min länger warten als mein gebuchter Termin, und sonst ging alles problemlos und fix. Die Leute die dort arbeiten sind nett, aber wer ohne Termin ein Kfz anmelden will, hat schlechte Karten :)
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Oliver Schork
Ich finde, die KFZ ZULASSUNGSSTELLE strukturiertund zügig. Termin 8:00 und um 8:13 alles erledigt. Bürokratie kann auch funktionieren.
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Patrick Probsteder
Schnelle und unproblematische Ummeldung meines Autos.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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