Zulassungsstelle in Achern (Landratsamt Ortenaukreis)

Adresse:

Rathausplatz 2
77855 Achern

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag               08:30 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag      14:00 - 16:00 Uhr

nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine sind auch außerhalb der Servicezeiten möglich.

Rezensionen:

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Orazio R.
Sehr nette und kompetente Mitarbeiterinnen ❤️
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Luca
Mir wurde ein Kennzeichen geklaut und deswegen soll ich jetzt nochmal oben drauf 60€ zahlen? Ihr wollt mich doch ver…. 60€ für 2 Stück Papier und ein paar geänderte Einträge? Wozu zahlt man eigentlich Steuern!? Immerhin kostenlose Parkplätze und man muss nicht zu lange warten
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Alexandra Shabin
Bald benötigen wir auch ein Termin um Einkaufen zu gehen… ich finde es sehr schade von den Mitarbeitern dort und vor allem der wo beschlossen hat Termine vereinbaren ist jetzt Pflicht sollte wirklich mal etwas nachdenken. Da meiner Meinung nach hier nix optimiert wird. Anstatt einfach ein ticket System zu machen ohne Termin. Also sorry aber eine KFZ Anmeldung dauert keine Stunde. Vllt mal kompetente Mitarbeiter einstellen die wissen wie ein PC funktioniert und auch tippen können. Bei nachfrage ob ich woanders hin kann es einen anderen Weg geht wird man dumm angeschaut. Und 30 min Zeit zum Diskutieren hat man aber kurz Ein KFZ anmelden, um Himmels Willen auf gar keinen Fall. Da haben es andere Orte wirklich viel mehr in Griff. An Freundlichkeit können die ruhig auch was lernen. Wo sind wir eigentlich in Deutschland gelandet….
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Alexander Schwarzkopf
Richtig faule Angestellte, kein Mensch da und die nehmen keine Leute an, nur auf Termin. Ich soll Termin für nächstes Jahr machen.
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Fadi Alkhedr
Vielen Dank

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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