Zulassungsstelle in Mosbach (Landratsamt Neckar- Odenwald-Kreis)

Adresse:

Neckarelzerstr. 7
74821 Mosbach

Kontakt:

Fax:
06261-84-4714

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Denis
Grund des Besuchs: Auto Ummeldung Vor meinem Besuch die Rezensionen gelesen, um zu erfahren, wo andere die Schwierigkeiten hatten und das Gegenteil gemacht: - nicht versuchen den Termin online zu bekommen - einfach früh hinfahren, noch vor 8:30, am besten nicht Montags, Nummer ziehen und abwarten - nach 5 Min dran gekommen, aktive Bearbeitungszeit 10 Min - jeder dort ist bereit die Sachen zu erklären, wenn man bisschen planlos ist Wenn man die Kennzeichen behalten möchte: Zulassungsschein Teil 1, Meldebescheinigung und Ausweis, evb Nummer jünger als 2 Jahre sehr wichtig.
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Mohamed Medo
Kann mann ohne Termin hingehen alles läuft schnell da un die Mitarbeiterin sind alle nett und helfen immer gerne
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Greg-K K.
Weshalb es hier auch negative Bewertungen gibt kann ich nicht nachvollziehen. Online konnte ich zwar keinen Termin ausmachen (waren alle ausgebucht), aso bin ich einfach zur Zulassungsstelle hingefahren. Nummer ziehen und schon fünf Minuten später war ich an der Reihe. Ich wurde ausgesprochen freundlich und schnell bedient.Vielleicht liegt es daran, dass ich ebenfalls freundlich war? Nach kaum mehr als zehn Minuten war mein altes Auto ab- und das Neue angemeldet. Herzlichen Dank an das ganze Team.
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Oz 79
Ist alles erledigt aber die Freunde sind sehr unfreundlich- unmöglich um ehrlich zu sein!!! Kein vergleich zu Buchen… dann fahre ich lieber 59 km mehr!!!
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Hans Peter
Größter Saft Laden. Anstatt die Kunden richtig zu informieren und die Fresse aufzumachen lassen sie denn Kunden 5mal heim fahren weil immer was anderes Fehlt!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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