Zulassungsstelle in Mosbach (Landratsamt Neckar- Odenwald-Kreis)

Adresse:

Neckarelzerstr. 7
74821 Mosbach

Kontakt:

Fax:
06261-84-4714

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kenny Gollan
Man braucht nicht versuchen, online einen Termin zu bekommen oder anzurufen. Bei ersterem ist der Termin meistens erst in ferner Zukunft möglich und telefonisch scheint man nie jemanden zu erreichen, heißt man geht am besten einfach spontan hin und zieht eine Nummer. Wenn man dann aber vor Ort ist, ist eigentlich alles prima. Das Personal arbeitet zügig und versucht auch immer, so gut es geht, zu helfen und man wird auch nicht ausgeschimpft oder belächelt, wenn man mal etwas nicht weiß. Letzteres habe ich schon oft genug bei anderen Behörden erlebt.
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Joschy2
Ich war mit meinem Besuch bei der Zulassungsstelle Mosbach sehr zufrieden. Die Wartezeit war erfreulich kurz und die Mitarbeiter waren ausgesprochen freundlich, hilfsbereit und kompetent. Mein Anliegen wurde schnell und unkompliziert bearbeitet. So wünscht man sich einen Behördengang – vielen Dank!
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Öznur Yangöz
Fahrzeug angemeldet mit neuem TÜV. Bis ich ein paar Tage später entdeckt habe das die nächste HU falsch eingetragen wurde. Anstatt in zwei Jahren wäre es in einen Monat fällig und das gleiche ist mir vor drei Jahren mit meinem vorherigen Auto auch passiert nur das ich es vorort gemerkt hatte.
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Elvira Schleihauf
Ich hatte keinen Termin Nummer gezogen und keine 5 min war ich schon dran Freundlich und zuvorkommend versteh die negativen Kommentare auch nicht es hat jeder mal einen schlechten Tag oder kommt etwas dazwischen ich war sehr zufrieden
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Helen Baumbusch
Super freundliche MitarbeiterInnen, mit Termin keine Wartezeit gehabt. Dankeschön!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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