Zulassungsstelle in Mosbach (Landratsamt Neckar- Odenwald-Kreis)

Adresse:

Neckarelzerstr. 7
74821 Mosbach

Kontakt:

Fax:
06261-84-4714

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hans Peter
Größter Saft Laden. Anstatt die Kunden richtig zu informieren und die Fresse aufzumachen lassen sie denn Kunden 5mal heim fahren weil immer was anderes Fehlt!
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Bünyamin Ayan
Sie waren unfreundlich und haben nicht geholfen. Nicht mal etwas Mühe gegeben ihre Arbeit zu machen. Zudem machen Sie rassistische Bemerkungen.
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R G
Total weit entfernt von den Bedürfnissen der "Kunden"! Zulassung ohne Online-Termin nicht gewünscht. Gerät zum Nummern ziehen wird mit "Defekt" versehen und man wird wieder weggeschickt. Wartebereich wirkt im Gegensatz zu Zeiten ohne Online Reservierung sehr, sehr überschaubar. Hier verfällt niemand der Beschäftigten in Hektik und Stress. In der freien Wirtschaft wäre so ein Arbeiten nicht möglich. Menschen, die hier etwas zu erledigen haben machen das nur weil sie es tun müssen und keine Alternative haben. Hier wird Urlaub von der Arbeit genommen oder es werden anderweitig Freiräume geschaffen mit viel Organisationsaufwand um den Behördengang zu bewerkstelligen. - keine Kundenorientierung - null Flexibilität - nicht Lösungsorientiert Ein Stern sind hier zwei Sterne zuviel!!!
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Andrea Zimmermann
Ich kann die ganzen negativen Rezensionen nicht nachvollziehen. Warten müssen wir wohl auch bei jedem Arztbesuch und dort mit Sicherheit noch länger. Es waren 2 Leute vor mir und es ging flott voran. Die Mitarbeiter/-innen waren sehr freundlich und die Ab- bzw. Anmeldung lief reibungslos ab. Man muss halt auch alle erforderlichen Unterlagen dabei haben. Alles in allem..... sehr guter Service !!!!
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en do
Unfreundliche Mitarbeiter. Nicht alle aber einige!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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