Zulassungsstelle in Tauberbischofsheim (Landratsamt Main-Tauber- Kreis)

Adresse:

Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt:

Fax:
09341-82-5870

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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U Poseidon
Einen Anhänger zulassen ist in der heutigen Zeit ein trauriges Erlebnis. Die letzten 45 Jahre bin ich auf die Zulassungsstelle, habe eine Nummer gezogen und konnte nach 30-40 Minuten mit Erfolg wieder nach Hause laufen. Ich wohne nahe vom Landratsamt. In der heutigen, unbürokratischen digitalen Welt gehe ich am 01.01.2026 auf die Homepage von der Zulassungsstelle und erhalte den frühestmöglichen Termin am 11.06.2026. Das sind nach Abzug vom Wochenende und Feiertag 7 Werktage. Also früher ohne Termin, heute 7 Werktage ??? Habe mich in mein Auto gesetzt und bin nach Bad Mergentheim gefahren um meinen Anhänger anzumelden. Nach 5 Minuten war ich an der Kasse und habe bezahlt. Geht doch. Warum wird für einen derartigen Rückschritt niemand zur Verantwortung gezogen ? Die Antwort vom Landratsamt geht wie heutzutage üblich total an meinem Anliegen vorbei. 7 Werktage für einen Termin. Wo leben wir ?
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Phil Engert
Die Frau an der Zulassungsstelle ist *sehr nett*🫥
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zaheer babar
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Jörg Friedrich
Sehr nette und zuvorkommende Bedienung und auch sehr hilfsbereit, schade halt dass man einen Termin braucht um sein Fahrzeug zuzulassen, hat aber trotzdem alles bestens geklappt zu meiner vollsten Zufriedenheit
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Stefan Vdm
Sehr nett, geduldig, hilfsbereit und angenehm. Leider rede ich zu wenig und schaue, dass ich zügig fertig bin, damit der Nächste so schnell wie möglich rein darf, sonst könnte ich den ganzen Tag dort bleiben. Denke, wenn sich alle angenehm verhalten würden und versuchen, alles dabei zu haben, gäbe es weniger negative Bewertungen . Klar, jeder macht mal Fehler. Vielen Dank ☺️

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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