Zulassungsstelle in Tauberbischofsheim (Landratsamt Main-Tauber- Kreis)
Adresse:
Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Kai Abicht
Ich wünsche den Mitarbeitern die gleichen Schwierigkeiten wie den einfachen Bürger. Respektlosigkeit und Desinteresse ist das Motto dieser Behörde.
Ich wollte ein Kfz online abmelden und das Portal wurde einfach abgestellt. Keiner dieser, von den Bürger bezahlten, Beamten hatten Ahnung. Der Vorschlag sich direkt an meine Zulassungsstelle zu melden beweist die Unfähigkeit. Berlin oder andere große Städte müssen sie ein Termin machen und dann Vorort fahren. Nicht alle haben sowenig zutun wie diese Personen. Behindert oder Personen die eingeschränkt sind, haben in diesem Landkreis verloren. Deutschland geht mit solchen Mitarbeitern unter. Schämen sie sich für diesen Service!
Barbara Wolfert
Hier muss ich ein großes Lob für FRau Silkle Seidenspinner aussprechen. Sie hat mit freundlicher Kompetenz die Bearbeitung der Dokumente erledigt. Es müsste mehr solche Menschen geben, die es verstehen, dass man mit Respekt und Freundlichkeit die Welt ein bisschen heller macht. Das vermisse ich bei vielen Zulassungsstellen. Nochmals vielen Dank.
Timo Geiger
Über 20Minuten Wartezeit am Telefon nur un dann aus der Leitung zu fliegen ... wenn man mal ran kommt gehts zwar, aber Lust zu arbeiten hat dort keiner. Echt Schade, mit ein wenig mehr Motivation würde es auch nicht so viele Beschwerden geben. An der Bezahlung liegts jedenfalls nicht.
Akin
Ich bin wirklich enttäuscht. Es scheint nahezu unmöglich zu sein, jemanden telefonisch zu erreichen. Egal, zu welcher Tageszeit ich es versucht habe, entweder ist die Leitung ständig besetzt oder es wird einfach nicht abgehoben. Ich betone das Verkehrsamt/ die Führerscheinstelle. Das ist extrem nervenraubend, vor allem, wenn man dringende Anliegen hat.
Vor Ort sieht es leider nicht viel besser aus. Die Wartezeiten sind absolut inakzeptabel – selbst mit einem Termin wartet man oft viel zu lange. Die Organisation lässt stark zu wünschen übrig, und es scheint, als ob niemand daran interessiert wäre, den Service zu verbessern. Es kann doch nicht sein, dass man als Bürger so viel Zeit und Nerven investieren muss, um einfache Angelegenheiten zu klären.
Insgesamt ist der Service hier eine Zumutung. Ich hoffe wirklich, dass sich hier bald etwas ändert, denn so kann es nicht weitergehen.
Svartr
Einfach nur einen Antrag zeitnah, persönlich abgeben? Nein da brauchen Sie einen Termin. Naja
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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