Zulassungsstelle in Tauberbischofsheim (Landratsamt Main-Tauber- Kreis)

Adresse:

Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt:

Fax:
09341-82-5870

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dodge V8
Dieser eine Stern ist nur für die Dame an der Pforte sie war sehr freundlich und hilfsbereit ABER das Personal in der Führerscheinstelle ist an unfreundlichkeit und Respektlosigkeit nicht zu übertreffen Mein Termin ging wirklich nur 30 SEKUNDEN warten musste ich weit über 1 STUNDE Da ich ja über eine Stunde warten mußte hat man dort so einiges mitbekommen In der guten Stunde wahren nur 3 Kunden bei der Führerscheinstelle und diese wahren insgesamt in 7 Minuten erledigt was in der restlichen guten Stunde noch passiert ist kann ich nicht sagen Es sind auch sehr viele Mitarbeiter anwesend sind wohl viel zu viele aber da hat das Personal wirklich viel Potential um private Gespräche zu führen oder auf ihrem Handy zu spielen oder zu telefonieren Es ist auch unmöglich jemanden von den Mitarbeiterinnen ans Telefon zu bekommen da sind wohl die Gespräche untereinander viel zu spannend oder das Spiel auf dem Handy muss ein Level weiter gebracht werden Ich wünsche den Mitarbeitern nur das beste und das sie sehr viel besser werden in ihrem Job und wenigstens einwenig menschlicher
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Peter Rauch
Schlechte telefonische Erreichbar, Unfreundliche Mitarbeiter, keine Hilfe "da bin ich nicht zuständig", bla bla bla. Alle Klisches werden hier voll und ganz erfüllt
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Stephan K.
Einfach nur Unfähig die Damen auf der Zulassungsstelle, gefühlt kommen sie auf die Arbeit um private Plaudereien zu erledigen Und dann passieren Fehler … Nicht zum empfehlen
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another human
Falls jemand danach sucht, den Briefkasten ist in der Gartenstr. 1 wie im Bild gezeigt.
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Kai Abicht
Ich wünsche den Mitarbeitern die gleichen Schwierigkeiten wie den einfachen Bürger. Respektlosigkeit und Desinteresse ist das Motto dieser Behörde. Ich wollte ein Kfz online abmelden und das Portal wurde einfach abgestellt. Keiner dieser, von den Bürger bezahlten, Beamten hatten Ahnung. Der Vorschlag sich direkt an meine Zulassungsstelle zu melden beweist die Unfähigkeit. Berlin oder andere große Städte müssen sie ein Termin machen und dann Vorort fahren. Nicht alle haben sowenig zutun wie diese Personen. Behindert oder Personen die eingeschränkt sind, haben in diesem Landkreis verloren. Deutschland geht mit solchen Mitarbeitern unter. Schämen sie sich für diesen Service!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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