Zulassungsstelle in Tauberbischofsheim (Landratsamt Main-Tauber- Kreis)

Adresse:

Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt:

Fax:
09341-82-5870

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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MaRS
Ich war vor einigen Wochen das erste Mal in TBB auf der Zulassungsstelle. Es ging lediglich um technische Änderungen im Fahrzeugschein. Die telefonische Terminvergabe vorher lief schnell und komplikationslos ab. Die Dame am Telefon war wirklich sehr nett. Dort angekommen hat mir jedoch leider bei allen Beteiligten die Freundlichkeit gefehlt. Alle schienen sehr emotionslos zu sein. Trotz Termin musste ich eine weitere halbe Stunde warten. Als ich dann dran war, war selbst auch hier am Schalter die Stimmung eher negativ zu beurteilen. Es macht schon viel aus wenn man mit einem Lächeln begrüßt wird, was hier leider nirgends der Fall war. Man geht eher mit einem schlechten Gefühl raus. Ich hatte außerdem den Eindruck, dass die Mitarbeiter dort einfach wenig Lust auf ihre Aufgaben haben. Wenn man tagtäglich mit Menschen zu tun hat, muss eine gewisse Freundlichkeit sowie Warmherzigkeit stets vorhanden sein, das ist einfach das A & O. Ich kann daher hier manche Rezessionen durchaus nachvollziehen, leider ...
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Dimitri Lukin
Vorab es ein absoluter Witz die Stelle. Vor allem seit der neueren Termin regeln nach Corona(selbst da lief es besser). Wollte ein PKW wieder zulassen bin also zu der stelle gelaufen da hieß es soll Termin machen ok bin also auf die Seite frühster Termin erst in 4,5 Wochen FRECHHEIT... aber ook habe Termin gebucht. Komme zum Termin wieder die frau am Türschalter ignoriert mich für kein Witz 30 Minuten während sie animiert am Telefon erzählt und ziellos am pc klickt.. werde endlich mit augenrollen und sinnlosen Kommentar reingelassen. Muss trotzdem eine Nummer ziehen.... trotz Termin und namentlichen Vorstellung am Schalter... hab mir also dann die Formulare aus dem regal geholt(kenn ich auch nur hier das man die Formulare selbst ausfüllt oder gar selbst drucken und mitbringen soll die dann wiederum ins PC abgetippt werden) kaum angefangen die auszufüllen wird meine Nummer aufgerufen sind ja nur 2 Personen im Warteraum... Termine und so... werde dann von der Sachbearbeiterin noch bevor ich mich hingesetzt habe zur sau gemacht wieso die Formulare nicht schon ausgefüllt sind und dann nochmal wieso ICH so spät komme mein Termin wäre ja schon früher ich schildere die Letzen 35 Minuten vor der Tür da wird kurz in Akzeptanz genickt als wäre es eine normales verfahren. Danach auch wenn nicht freundlich geht doch endlich voran. Während meine unterlagen und daten eingetragen werden fallen mir in sonst leeren raum 4 andere Mitarbeiter auf die während meines gesamten Aufenthalts absolut unverschämt mit Kaffeetasse in der Hand rumstehen und privates Quatschen. Als ich dann an der Kasse bin sehe ich wie der nächste Mann vor der Tür ignoriert wird da kommt mir nur noch hoch " Das ist bestimmt ihr nächster Termin vor halben stunde" erst da geht meine Sachbearbeiterin von der Kasse zum Schalter und lässt ihn rein während die Frau am Schalter weiter ungestört telefoniert....da habe ich keine worte. Ich habe einige verschiedene zul. Stellen gesehen und nirgends ist Zulassung oder gar Abmeldung eine Terminsache oder wird einem erklärt Termin buchen sei notwendig weil die Sachbearbeiter nur so schnell arbeiten können während regelrecht nur einer von 6 überhaupt was macht. Ich finde alle beteiligten sollen sich in Grund und Boden schämen für den "dienst" der hier abgeliefert wird. Den im Privat Bereich würden sie durchgehend die Drehtür vom Arbeitsamt schieben.
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Kochai Gulnoor
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Maik Herbert
Die Empfangsmitarbeiterin (etwa 30 Jahre alt) im Jugendamt Gebäude war leider sehr unfreundlich und respektlos. Als erste Ansprechperson sollte man freundlich und respektvoll mit den Bürgern umgehen. Ihr Verhalten war unpassend und macht keinen guten Eindruck.
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patman
Ich habe heute ein Fahrzeug (Pkw) zugelassen. Das ging sehr schnell und ich wurde freundlich und kompetent bedient. Das war einer toller Service!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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