Zulassungsstelle in Tauberbischofsheim (Landratsamt Main-Tauber- Kreis)

Adresse:

Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt:

Fax:
09341-82-5870

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sati Sa
Trotz festem Termin musste mein fast 70-jähriger Schwager über eine Stunde warten und bekam am Ende keine Hilfe, nur weil er seine Brille vergessen hatte. Statt Verständnis gab es eine freche, respektlose Bemerkung, er solle sie nächstes Mal mitbringen. Ein derart unmenschlicher und unprofessioneller Umgang, besonders mit älteren Menschen, ist absolut nicht akzeptabel.
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Mry
Online Kfz-Zulassung: Über die LRA Website wurde ich auf „zulassung.digital“ weitergeleitet. Dabei handelt es sich nicht um einen amtlichen Service, sondern um einen privaten Anbieter, der scheinbar zusätzlich zu den echten Behördengebühren hohe Servicekosten erhebt. Am Ende hätte ich für die Online-Zulassung ca. 165 € zahlen sollen, obwohl die reinen amtlichen Gebühren für Online-Zulassung + Feinstaubplakette deutlich niedriger sind. Das Fahrzeug wäre zwar sofort fahrbereit, die Preisgestaltung und die mangelnde Transparenz sind aber problematisch, vor allem weil die Weiterleitung offiziell wirkt. Fazit: Der Service spart Zeit, ist aber deutlichst teuer. Wer erhebliche Kosten sparen will, sollte lieber direkt zur Zulassungsstelle.
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Ion Florea
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Luca Bauer
Frau Seubert hatte mich bedient. Endlich eine die Nett war und nicht frech. Mit ihr ist alles problemlos und stressfrei abgelaufen. Alle die hier her kommen sollen am besten schauen, dass diese zu dieser Frau gehen.
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Simona Manu
Auch ohne Termin können Sie einen Bestellschein aus dem Automaten ziehen und warten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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