Zulassungsstelle in Bad Mergentheim (Landratsamt Main-Tauber- Kreis )

Adresse:

Wachbacher Str. 52
97980 Bad Mergentheim

Kontakt:

Fax:
07931-4827-6249

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Iris Hölz
Corona bedingt gibt es zur Terminvergabe ein Kontaktformular. Ich hatte mich schon auf eine sehr lange Wartezeit eingestellt. Morgens um 06.30 Uhr geschickt, um 07.50 Uhr hatte ich schon den Anruf mit einem Termin, fünf Tage später. Echt klasse! Dann heute dort gewesen. Alle sehr freundlich und hilfsbereit. Okay, da einige vor mir ihre Unterlagen nicht beisammen hatten, hats noch mal zehn Minuten länger gedauert, aber ansonsten lief alles schnell und komplikationslos. So macht es Spass! Update 25.09.2025 Und jetzt muss ich es noch nal bekräftigen. Es ist und bleibt die freundlichste und hilfsbereiteste Zulassungsstelle ever. Wenn ich könnte, würde ich nochmal 5 Punkte geben
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Issa Mchaimech
Immer ein super Service, sehr zuvorkommende kompetente Mitarbeiterinnen. Schnelle Problemlösungen und viel Geduld.
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Klaus Schulz
Habe schon einige negative Erfahrungen mit Zulassungsstellen gehabt und auch von vielen Bekannten von Schwierigkeiten gehört. Hatte daher ein etwas komisches Gefühl. War heute in der Zulassungsstelle Bad Mergentheim Schalter 1. Wenn man alle Unterlagen ordnungsgemäß dabei hat ist es eher ein Vergnügen wie schnell, kompetent und freundlich man bedient wird. Ein großes Lob für die Mitarbeiterin. In 15 Minuten alles erledigt
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Cosmin Ginerica-Dragila
Hervorragend! Ich hatte keinen Termin und wurde sofort willkommen geheißen, mir wurde sofort geholfen, im Grunde musste ich nur die Dokumente unterschreiben. Ich bin mit der hervorragenden Qualität der erbrachten Leistungen und den sehr freundlichen Mitarbeitern sehr zufrieden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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