Zulassungsstelle in Vaihingen / Enz (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Franckstr. 20
71665 Vaihingen / Enz

Öffnungszeiten:

Die Kfz-Zulassung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar

Eine persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassung ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe möglich. Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für die Abgabe Ihrer Unterlagen (Bearbeitungsdauer ca. 1-2 Werktage) zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt online und ist immer nur für zwei Wochen im Voraus möglich. Bei der Abgabe Ihrer Unterlagen können Sie entscheiden, ob Sie diese nach der Bearbeitung bei uns abholen oder die Dokumente per Post (Einschreiben) erhalten möchten. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Ihr Vorgang kann nur bearbeitet werden, wenn beim Termin alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Rezensionen:

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Simeon
Ich hatte heute (Freitag) einen Termin um 9:15 Uhr. Da ich bereits einen Tag vorher wusste, dass ich es nicht pünktlich schaffen würde, habe ich angerufen – mir wurde gesagt, dass es kein Problem ist und entsprechend vermerkt wird. Als ich dann erst um 11:55 Uhr angekommen bin und schon dachte, dass es nicht mehr klappt, wurde ich trotzdem noch drangenommen und mein Kfz zugelassen. Das Team war super nett und hilfsbereit, mir wurde wirklich weitergeholfen. Ich war sehr dankbar – Daumen hoch!
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michael schlittenhardt
Freundlich, unkompliziert und verständnissvoll. Ganz sicher sollte der ein oder andere Mitmensch an seiner eigenen Anspruchshaltung arbeiten.
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Christian Kamm
Wegen dem "aufkleben" der Plaketten muss man das Kennzeichen gegenüber kaufen, für teures Geld, sonst darf man wieder nach Hause gehen..
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Kar Leit
Eine bodenlose Frechheit in Vaihingen! Mit Termin angekommen, vom Wachmann (der macht auch nur seinen Job und befolgt seine Anweisungen) als Begleitperson meiner Mutter aufgehalten worden. Im Wartebereich der Zulassungsstelle kein Mensch (eine Dame, die auf die Bearbeitung ihres Vorgangs gewartet hat). Auf Nachfrage meiner Mutter, ob ich mit rein dürfte: "Bin gerade im Prozess, sie müssen warten." Also gewartet. Aber anstatt nach dem Prozess kurz zu fragen wurde gleich der nächste Prozess gestartet. Darum nochmal nachgefragt. Gleiche Antwort: "Bin im Prozess, sie müssen warten." In der Zwischenzeit habe ich beim Infobüro gegenüber nachgefragt, wer das entscheiden kann, ob ich da jetzt rein kann oder nicht. Die nette Dame wollte mit helfen, hat auch beim Wachmann erst Bescheid gegeben, dass sie jetzt rein geht (was denn da los?) und wurde dann genau so abgewatscht wie meine Mutter (was denn da los???). Die Mitarbeiterin aus dem eigenen Hause?! Sie kam dann wieder raus und meinte, sie konnte noch nicht fragen, aber ich soll jetzt einfach rein, meine Mutter wäre eh gleich fertig. Ja, sie war fertig, mit den Nerven. Denn sie stand heulend am Schalter. Wo ist das Feingefühl als Servicedienstleister? Ich brauche mich nicht wundern, dass die Leute pampig werden, wenn ich selbst von oben herab meinen Machtbereich führe wie ein strenges Regime! Wenn man nur kurz auf die ältere Dame eingegangen wäre, dann hätte man erfahren, warum am heutigen Tag alles schwierig ist und man extra den Sohn dabei hat um einen durch den Tag zu stützen. Sie sind der Inbegriff dafür, warum ihr Berufsstand so in Verruf gerät. Warum man sagt, dass Deutschland immer mehr zur Servicewüste wird. Sie sind die falsche Person am falschen Arbeitsplatz! Schämen sie sich! Sie sollten sich Mal fragen, wer eigentlich ihr Gehalt bezahlt.
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Helmut Burger
Wir lassen hier für unsere Kunden immer wieder Wohnmobile und Caravans zu. Sehr umständlicher und zeitaufwendiger Ablauf. Termine nur online buchbar, für Neuzulassung kein Wartetermin möglich, auch kein längeres Intervall buchbar, d.h. man muss zwei mal pro Fahrzeug vor Ort kommen. Auch die Security, sowie die max. Personenzahl von 4 im Warteraum absolut nicht nachvollziehbar. Kennen wir von anderen Zulassungen im Umkreis wesentlich unkomplizierter.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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