Zulassungsstelle in Vaihingen / Enz (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Franckstr. 20
71665 Vaihingen / Enz

Öffnungszeiten:

Die Kfz-Zulassung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar

Eine persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassung ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe möglich. Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für die Abgabe Ihrer Unterlagen (Bearbeitungsdauer ca. 1-2 Werktage) zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt online und ist immer nur für zwei Wochen im Voraus möglich. Bei der Abgabe Ihrer Unterlagen können Sie entscheiden, ob Sie diese nach der Bearbeitung bei uns abholen oder die Dokumente per Post (Einschreiben) erhalten möchten. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Ihr Vorgang kann nur bearbeitet werden, wenn beim Termin alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Rezensionen:

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Aaron Mulle
War heute für unsere Geschäft dort um Ein Kunden Fahrzeug umzumelden. Security war super gut drauf und nett. Auch die nette Kollegin in der Zulassung super freundlich und schnell. Nach 20 Minuten war alles erledigt. Keine Ahnung wieso immer so viel schlechtes erzählt wird.. einfach freundlich und respektvoll sein dann ist es für alle am einfachsten
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Andreas Trümper
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M.S.
Super gut organisiert! Schneller und freundlicher Service! So sollte es auf allen Ämtern sein! So ist es auf dem Landratsamt in Ludwigsburg und beim Bürgerbüro der Gemeinde Möglich auch!
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Simeon
Ich hatte heute (Freitag) einen Termin um 9:15 Uhr. Da ich bereits einen Tag vorher wusste, dass ich es nicht pünktlich schaffen würde, habe ich angerufen – mir wurde gesagt, dass es kein Problem ist und entsprechend vermerkt wird. Als ich dann erst um 11:55 Uhr angekommen bin und schon dachte, dass es nicht mehr klappt, wurde ich trotzdem noch drangenommen und mein Kfz zugelassen. Das Team war super nett und hilfsbereit, mir wurde wirklich weitergeholfen. Ich war sehr dankbar – Daumen hoch!
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michael schlittenhardt
Freundlich, unkompliziert und verständnissvoll. Ganz sicher sollte der ein oder andere Mitmensch an seiner eigenen Anspruchshaltung arbeiten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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