Zulassungsstelle in Vaihingen / Enz (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Franckstr. 20
71665 Vaihingen / Enz

Öffnungszeiten:

Die Kfz-Zulassung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar

Eine persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassung ist nur nach vorheriger Online-Terminvergabe möglich. Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für die Abgabe Ihrer Unterlagen (Bearbeitungsdauer ca. 1-2 Werktage) zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt online und ist immer nur für zwei Wochen im Voraus möglich. Bei der Abgabe Ihrer Unterlagen können Sie entscheiden, ob Sie diese nach der Bearbeitung bei uns abholen oder die Dokumente per Post (Einschreiben) erhalten möchten. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Ihr Vorgang kann nur bearbeitet werden, wenn beim Termin alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Rezensionen:

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Günter Track
Also mal Hand auf Herz.... seit das alles über die Terminplanung geht ist das Top und du kannst das Super einplanen! Auch kann ich die Leute nicht verstehen die hier schlechte Bewertungen abgeben .... Ich komme schon seit Jahren hier her und wurde immer sehr sehr freundlich bedient! Und jeder hat vielleicht auch mal nen schlechten Tag .... Für mich die beste Außenstelle incl. deren Mitarbeiter! Weiter so ;))
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C- Marel
Leute im Ernst? Wie soll das gehen? Ich bin aus Göppingen her gezogen (habe gesetzlich einen monat zeit mein Auto umzumelden und ihr habt einfach keinen Termin frei? Wollt ihr mich verarschen? Egal ich mach jetzt jeden Tag Screenshots und zeige das dann halt der Polizei, dass es unmöglich war mich umzumelden...
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Alek Sandra
Die Herrschaften im LK LB fühlen sich seit jeher als was besseres und insbesondere die Außenstelle in VAI. Wer Machtgefälle erleben will, kommt hierher. Aber bitte nur noch mit Termin und mit mind. 2 Wochen Vorlauf. Den Security-MA habt ihr wohl nicht ohne Grund dort aufgestellt, denn wer seinen Mitmenschen gegenüber dermaßen arrogant auftritt, muss sich auch wirklich um seine Sicherheit Sorgen mach. Tipp: Wer ein Fahrzeug abmelden möchte, einfach nach MÜHLACKER fahren. Das geht immer noch OHNE Termin oder nur 2 Tagen Vorlauf. Zudem sind die Leute einfach nett und hilfsbereit. Nehmt euch mal ein Beispiel daran, was Service am Bürger ist - wir zahlen eure Gehälter!
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Pamlok BKH
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Matthias Heidrich
Zulassungsstelle mit Herz!!! Top Service und echte Menschen am Schalter! Werde immer top bedient mit Fachkompetenz und Freundlichkeit! Ein gutes Beispiel für allen anderen Zulassungsstellen!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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