Zulassungsstelle in Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg

Kontakt:

Fax:
07141-144-388

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michelle Pereira
Erreichbarkeit genau so warscheinlich wie ein 6er im Lotto. Bezüglich Termine, soll ich noch gut Glück immer rein schauen. Habe ein neues Fahrzeug, aber es liegt an der Zulassung es nicht fahren zu können ? Bekommt man jemand dran, würde man am liebsten wieder auflegen. Mit so einer Motivation zu arbeiten wow..
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tareq brhan
Verdient nicht mal ein Stern Warum braucht man einen Ter Wenn man trotzdem lange warten muss
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Tim R
Um 8:00 Uhr einen Termin, nach über einer Stunde Wartezeit mal drangekommen, wobei der Mitarbeiter vor, während und nach der Bearbeitung meiner Zulassung am Handy war. 1 Stunde Verzug nachdem die Zulassungsstelle erst 30 min geöffnet hatte muss man erstmal schaffen. Ein Privatunternehmen wäre bei so einer Arbeitsweise schon längst insolvent….
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Eugen Rudy
Null Sterne wäre die korrekte Bewertung. Wenn Sie sich ein Fahrzeug gekauft haben, glauben Sie nicht, dass Sie es, wie vor 10 Jahren noch möglich war, am nächsten Tag zugelassen bekommen. Man wird sie, "wie alle anderen" zwei Wochen warten lassen. Wie Sie Ihrer Verpflichtung zur zeitnahen Ummeldung nachkommen, ist Ihr Problem. Alle Schalter besetzt. Aber keiner nimmt einen Auftrag an. Planwirtschaft im Endstadium. Steuergeldverschwendung. Für mich als Steuerzahler nicht nachvollziehbar.
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HarisMoody

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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