Zulassungsstelle in Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg

Kontakt:

Fax:
07141-144-388

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Maik Würl (Double-YouMedia)
Danke an Frau Petridou, hat mir bei meinem Anliegen sehr nett und freundlich geholfen.
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Moin Meister
Kann man echt keinem Erzählen, Termine „Voll“ - Ans Telefon geht man sowieso nicht Nicht zu empfehlen
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MrUnbekannt11
Leider gibt es die Zulassungstelle noch, die bekommen echt garnichts hin
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XR
Fehlverhalten auf höchstem Niveau Mein Fahrzeug ein US-Import mit Eintragung für kleine Kennzeichen bekommt nachdem der Antrag von den jeweiligen Personen in der KfZ Zulassung an den „Chef“ übergeben wird Keine kleinen Kennzeichen. Ja sie können maximal hinten ein zweizeiliges Großes machen, das klingt nach reiner Willkür. Es sind extra Bilder dabei gewesen das die Kennzeichen nicht in die Fahrzeugmulden passen, jetzt ist das Kennzeichen stark verbogen und steht massiv an den Seiten und unten ab. Wozu hat man dann überhaupt Eintragungen und Nachweise das ein großes Kennzeichen nicht passt?! Zumal eine Ausnahmegenehmigung aus Köln vorliegt ( Die die Stelle zwar nicht erneut erteilen muss ABER nur nach einer Prüfung eben) Weder habe Ich persönlich mit ihm sprechen können noch wurde um eine Vorfahrt und damit um eine Überprüfung gebeten. Missachtung nennt man das, scheint die Behörde aber nicht zu stören, juckt nur die Polizei wegen Passantenschutz. Mit einem teuren zulassungdienst hat es vor 2 Jahren bei einem anderen Modell problemlos funktioniert, aber auf den Normal Bürger wird natürlich 💩. In diesem Sinne, schaut das Ihr bei US-Fahrzeugen den Chef sowie die Gesamte KfZ Stelle Ludwigsburg wenn möglich umgehen könnt z.b Besigheim oder Vahingen, besser isses. MfG, XR
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Minus Sinus
Hoffentlich schreitet das KI-Zeitalter weiter voran und Sachbearbeiter können irgendwann ersetzt werden. Ständig fällt bei denen irgendwas aus, und dann werden sie auch noch unfreundlich, weil sie offenbar der Meinung sind, der Bürger hätte keine Rechte.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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