Zulassungsstelle in Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg

Kontakt:

Fax:
07141-144-388

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jochen Ege
Trotz Terminvergsbe extem lange Wsrtezeit. Wenn man sich erkundigt heißt es das sei normal. Schlechter geht’s kaum
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Steffen
Per Telefon so gut wie unerreichbar! Wenn ma mal durchkommt unfreundliches und unmotiviertes Personal das den Frust am Munde auslässt! Antrag für eine Anhänger Erweiterung nach 3 Monaten noch immer nicht durch da man noch in der Steinzeit lebt und keine digitalen Nachweise von erste Hilfe Kursen akzeptieren kann…. Unglaublich wie man der Zeit und Technik hinterher hängen kann!
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Ersan Üzüm
Die Online Terminvergabe ist ein völliger Fehlschlag. In der Praxis funktioniert dieses System überhaupt nicht. Es ist offensichtlich, dass Händler offenbar Wege gefunden haben, sich kurzfristig Termine zu sichern, während Privatpersonen wochenlang auf eine einfache Autoanmeldung warten müssen. Dieses Vorgehen ist weder fair noch transparent. Statt für Entlastung zu sorgen, schafft das System neue Probleme und benachteiligt gezielt Bürgerinnen und Bürger, die auf eine zeitnahe Anmeldung angewiesen sind. Die Frustration ist nachvollziehbar und vollkommen berechtigt. Besonders ärgerlich ist, dass hier der Eindruck entsteht, dass bestimmte Gruppen bevorzugt werden, während der normale Bürger das Nachsehen hat. So verliert man jegliches Vertrauen in digitale Verwaltungsprozesse. Dieses System ist schlecht durchdacht, realitätsfern und in seiner jetzigen Form schlicht nicht akzeptabel.
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Erkan Ersan
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L B

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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