Zulassungsstelle in Gerlingen (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Schillerstr. 63
70839 Gerlingen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07156-49472

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter Killi
Die Zulassungsstelle ist gut zu erreichen, an der Tür steht keine Security wie anderweitig, an der man erst die Terminbestätigung vorzeigen muss, um Einlass zu bekommen. Die Termine werden pünktlich eingehalten und der Vorgang zügig abgearbeitet. Das Personal ist freundlich.
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Usami Usungi
Nur mit einem Termin wird man angenommen. Einen Termin kann man Online buchen aber der ist nur in weit in der Zukunft. Und wenn man den Termin bucht, dann braucht man gar nicht pünktlich kommen denn man muss warten und warten und warten.
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Michel B
Ich muss wirklich ein Lob aussprechen weil noch nie habe ich eine Zulassung schneller, besser und freundlicher erledigt wie hier. Es ging sehr schnell und reibungslos. In Zukunft komme ich nur noch hier her.
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Dan Nightingale
ein überaus freundliches und zuvorkommendes Personal (Ironie off)! unfassbar, in welch einem Ton und mit welchem Verhalten man hier empfangen wird. Man kommt sich vor wie ein Bittsteller. Wie hier mit dem Steuerzahler, der dieses Personal finanziert, umgegangen und gesprochen wird, ist inakzeptabel! ein bisschen Freundlichkeit (auch wenn es mal nicht ein guter Tag ist) hat noch niemanden geschadet. Man muss seine eigene Laune (falls Tagesabhängig) nicht an Kunden/Steuerzahler/Gehaltszahler auslassen! und erst recht nicht, falls das das übliche Verhalten sein sollte! die Behörden haben offenbar nicht verstanden, dass SIE unsere Angestellten und die Dienstleister FÜR UNS sind! die sitzen auf einem dermaßen hohen Ross. aber bekanntlicherweise kann man da sehr tief fallen.
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Paul Stimpfig
keine ahnung wieso menschen auf dem amt immer so zickig sind aber schnell kam ich dran schnell erledugte sache

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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