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Zulassungsstelle in Gerlingen (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Schillerstr. 63
70839 Gerlingen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07156-49472

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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K W
Super freundlich, super pünktlich. Hat alles bestens geklappt. Mit Termin natürlich vorher Online gebucht.
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Samuel Kary
Achtung: Nur noch Kartenzahlung möglich, kein Barzahlung möglich.
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Erich Schreiber
17.04.25. Ummelden des KFZ !!!! Freundlich!! Schnell!!! In 15 min war alles erledigt!!! Top !!! Jederzeit wieder!!!
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Nathalie Prokešová
Die Zulassungsstelle ist wirklich eine einzige Katastrophe. Ohne Termin läuft dort absolut gar nichts – man wird direkt wieder weggeschickt, selbst wenn das Wartezimmer leer ist und offensichtlich kaum Betrieb herrscht. Wer einen Termin will, muss sich auf eine Wartezeit von mindestens zwei Wochen einstellen, was natürlich besonders dann ärgerlich ist, wenn es um etwas Dringendes geht, wie zum Beispiel die Anmeldung eines Fahrzeugs. Aber das eigentlich Frustrierende ist: Wenn man dann nach dieser langen Wartezeit endlich einen Termin hat und vor Ort ist, stellt man fest, dass kaum andere Menschen dort sind. Der Laden ist nahezu leer, keine Warteschlangen, keine überfüllten Flure – einfach gähnende Leere. Man fragt sich wirklich, warum man bei so wenig Andrang nicht wenigstens ein paar Leute ohne Termin dazwischenschieben kann. Die Mitarbeiter wirken nicht überlastet, eher unterbeschäftigt – aber dennoch hält man stur an einem völlig unflexiblen System fest, das offenbar mehr Aufwand als Nutzen bringt. Für die Bürger ist das reine Zeitverschwendung und alles andere als bürgerfreundlich. Ein bisschen mehr Flexibilität und Menschenverstand würden dem ganzen Prozess definitiv guttun.
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Melisa Ünlü
Ich war heute bei der Außenstelle in Gerlingen. Erstmal wurde ich mit einer runzelnden Stirn aufgerufen. Ich habe alle Dokumente und mein Kennzeichen abgegeben. Ich musste im Auftrag das Fahrzeug zulassen. Nach ca. 15 Minuten wurde ich mit dem falschen Name aufgerufen und habe natürlich nicht darauf reagiert. Plötzlich meinte die Sachbearbeiterin, dass ich das doch sei und wieso ich nicht reagiere. Daraufhin bin ich nach vorne zum Schalter und habe höflich gefragt welchen Namen sie denn gerade genannt haben. Fazit: Mein Fahrzeug wurde von dieser Sachbearbeiterin auf einen falschen Namen zugelassen. Dieser Name ähnelt nicht einmal ansatzweise meinem Namen. Plötzlich meinte sie, dass sie jetzt die gesamte Zulassung von Ludwigsburg stornieren lassen muss und hat mir das in einem Ton gesagt als hätte ich gerade alles falsch gemacht was man falsch machen könnte. Jetzt sitze ich hier seit 50 Minuten und warte noch auf meine Zulassung. Wenn man seinen Job hasst oder man einfach generell unzufrieden ist, sollte man lieber Kündigen und es nicht an anderen rauslassen. Fehler passieren aber dafür kann ich ja wohl nichts. Dann sollte sie lieber mal Ihre Brille im Gesicht tragen statt auf ihrem Kopf. Mit freundlichen Grüßen Ich mit dem falschen Namen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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