Zulassungsstelle in Gerlingen (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Schillerstr. 63
70839 Gerlingen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07156-49472

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jens Kasper
Ich komme gerade von meiner technischen Eintragung aus der Zulassungsaußenstelle Gerlingen und muss den 2 Mitarbeitern (eine Dame und ein Herr) ein 5 Sterne Lob aussprechen. Alles ist super und reibungslos mit Termin gelaufen, die 2 Mitarbeiter waren super hilfbereit und nett und haben alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt und bei Nachfrage auch nett und ausführlich informiert. Danke hierfür, so sieht Service am Bürger aus. 👏🏻👍🏻
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Manuel Kugel
Ich hatte heute zwei Termine für zwei Zulassungen. Aussage: wir können das nicht machen, wir sind chronisch unterbesetzt. Nach langer Diskussion und Anruf (durch mich) beim Amtsleiter wurde mir ausnahmsweise eine der beiden Zulassungen zugesagt. Ganz ehrlich… so geht unsere Wirtschaft tatsächlich zu Grunde. Wir Steuerzahler reißen uns buchstäblich täglich den A… auf, häufen Überstunden an und geben alles für unsere Land. Und auf unseren Ämtern erlaubt man sich sowas… passt total ins aktuelle Bild in Deutschland. Übrigens die Diskussion inkl. der einen Zulassung ging ca 45 Minuten… in der Zeit werden in anderen Zulassungsstellen - auch bei Dienst nach Vorschrift- 5 Fahrzeuge zugelassen… mein Tipp: schnell in einen anderen Bezirk umziehen! P.S.: wenn die Damen am Schalter nicht wollen, einfach die Amtsleitung (Nummer steht im Internet) anrufen.
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Culio Arnaldo
Also ich muss sagen eine sehr angenehme Atmosphäre sehr schöner Ort nicht so überfüllt wie Feuerbach , in 5-10 Minuten bekommt man seine ganzen Papier Sachen über sein KFZ in die Hand ! Dazu muss ich erwähnen das die Mitarbeiter extrem korrekt und top gepflegt sind und gratis wlan gibt es auch !
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Axel Boldt
Heute war ich in der Zulassungsstelle ca 15 Minuten vor meinem Termin. Und habe mitbekommen wie geduldig und umsichtig hier den Kunden geholfen wurde. Da kann man sich nur bedanken , Klasse!! Das ist nicht selbstverständlich
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Felix Mallok
keine worte....

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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