Zulassungsstelle in Besigheim (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Kronenstraße 1
74354 Besigheim

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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P. H.
NULL STERNE WÄREN ANGEMESSEN! Unmöglich! Wollte nur meinen neuen Führerschein abholen (den keiner will, man ihn aber ja beantragen und zahlen muss, damit der Staat wieder etwas mehr Geld hat). Bin extra früher vom Geschäft los. Parkplatz gesucht (man findet ja keinen dort - außer man zahlt auf dem großen Parkplatz oder im Parkhaus). Bis auf eine Person war die Zulassungsstelle leer! Ohne Termin keine Chance! In der Zeit, die die Beamtin verplempert hat, darauf zu beharren mich abzuweisen, hätte ich vermutlich 10 Führerscheine abholen können. Tipp der Angestellten - "schicken Sie doch jemand anderen". Meine Bekannten arbeiten nur leider auch alle. End vom Lied - kein Führerschein! Wut im Bauch über unser ach so tolles Beamtendeutschland! Hauptsache die Beamten überarbeiten sich nicht und halten sich brav an ihre Regeln und Arbeitszeiten. Der arbeitende Teil der Bevölkerung kann ja schauen wie er das geregelt bekommt! Nummern ziehen wie es auch an anderen Stellen gehandhabt wird wäre ja vielleicht eine Option? Aber das wäre wahrscheinlich zu stressig für die MA dort ;-) Bleibt mir wohl nichts anderes übrig als Urlaub zu verplempern für so einen Mist. Aber man ist leider abhängig von den Ämtern - und das wird schamlos ausgenutzt. Zahlen darf man gerne - aber Hilfe bekommt man keine! Vielen Dank Deutschland!
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Johann Brückner
Eine Frechheit, Online sind keine Termine frei oder zu sehen. Telefonisch komm eine Ansage Donnerstag 13.30 - 18 Uhr und das Um 15 Uhr bekomme ich keine Verbindung.
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Monika Schmidt
Die Vergabe von Terminen mag die Organisation erleichtern. Aber mehr Flexibilität für spontane Termine wäre sehr wünschenswert und entspräche modernen Zeiten. Außerdem: trotz Termin 1 Stunde Wartezeit? 🤔 Die Mitarbeiterinnen: sehr freundlich, Dankeschön 🙏
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Günther Brand
Sehr zuvorkommendes Personal 👍👍
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Christos Kotsalas
Für mich perfekt gewesen mit online Termin . Pünktlich drangekommen und in 10 min war die Ummeldung des Autos erledigt. Ich persönlich mag es lieber mit einem festen Termin , anstatt eine Marke zu ziehen und dann ewig zu warten oder nicht zu wissen wie lange es dauert . Kann aber auch jeden verstehen die Mal kurz spontan was erledigen müssen und dann nicht drankommen .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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