Zulassungsstelle in Besigheim (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Kronenstraße 1
74354 Besigheim

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Günther Brand
Sehr zuvorkommendes Personal 👍👍
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Christos Kotsalas
Für mich perfekt gewesen mit online Termin . Pünktlich drangekommen und in 10 min war die Ummeldung des Autos erledigt. Ich persönlich mag es lieber mit einem festen Termin , anstatt eine Marke zu ziehen und dann ewig zu warten oder nicht zu wissen wie lange es dauert . Kann aber auch jeden verstehen die Mal kurz spontan was erledigen müssen und dann nicht drankommen .
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Melissa Lorenz
Ich war eigentlich immer zufrieden , nur dieses Mal ist es wirklich eine absolute Frechheit. Online steht man brauch für die Erweiterung des Führerscheins keinen Termin. Ich wollte somit meine Belege nur abgeben. Die Security Dame denkt wohl sie wäre etwas besseres ? So unfreundlich wurde ich behandelt und respektlos. Ich wurde förmlich rausgeschmissen. Und wurde für dumm verkauft, vor anderen Leuten . Fakt ist wenn du keinen Termin hast, wirst du als Bürger behandelt wie ein Nichts. Vielleicht mal jemand neues einstellen der Freundlichkeit und Anstand besitzt!!!
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Aloes Leahu
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Nihat Karabulut
Wir sind vor 2 Monaten in den Landkreis LB zugezogen. Ich bin Kraftfahrer im Fernverkehr.Bin von Mo-Fr im LKW.Bis heute habe ich es nicht geschafft mein Auto umzumelden weil ich dafür Online ein Termin machen muss und nur an diesem vor gegebenenTermin mein Auto ummelden kann.Telefonisch kann man die Außenstelle leider auch nicht erreichen.Ich habe heute meine Tour um einen Tag verschoben nur um das Auto umzumelden.Auf gut Glück bin ich persönlich hin und versucht der Dame an der Tür meine Situation zu schildern. Wir hatten eine Unterhaltung von übe 3 Minuten wo Sie mir erklären wollte das die Außenstelle nur mit Vorherigem Termin arbeitet.In dieser Zeit hätte man mein Auto umgemeldet! Ich finde eine Behörde sollte Lösungsorientiert arbeiten.Bei allem Respekt für Regeln und Gesetze.In der freien Marktwirtschaft muss jeder flexibel und effektiv arbeiten.. Von mir ein großen Minus für die Behörde 👎

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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