Zulassungsstelle in Besigheim (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Kronenstraße 1
74354 Besigheim

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Daddyluzifer 97
In dem laden scheint keiner zu arbeiten da nie jemand ans telefon geht Einfach eine frechheit
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عبد القادر طويش
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Mahmud Lahib
Also so oft, bestimmt jetzt des 10.mal wie meine Anträge und Formulare beim Jobcenter verloren gehen obwohl man es persönlich einschmeisst traut man sich garnicht mehr irgendwas denen zu schicken…..es sei denn per Email aber Formulare verlieren meistens dann ihren Bestand.
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Torsten Zack
Dieser Laden spiegelt Deutschland unglaublich was hier abgeht!!!
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Bekim Dervishaj
Betreff: Rückmeldung zum Besuch der Zulassungsstelle Besigheim Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen auf diesem Wege ein Feedback zu meinem kürzlichen Besuch in Ihrer Zulassungsstelle geben. Leider musste ich feststellen, dass der Kundenservice nicht meinen Erwartungen entsprach. Das Verhalten einzelner Mitarbeitender empfand ich als unfreundlich und wenig serviceorientiert. Zudem wirkte der Ablauf unstrukturiert und wenig professionell, was zu unnötigen Verzögerungen führte und insgesamt einen wenig positiven Eindruck hinterlassen hat. Ich hoffe, dass mein Feedback als konstruktive Rückmeldung verstanden wird. Ein respektvoller und professioneller Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sollte im öffentlichen Dienst selbstverständlich sein. Ich wünsche mir, dass künftige Besuchende in Ihrer Dienststelle eine freundlichere und effizientere Betreuung erfahren. Mit freundlichen Grüßen B.D

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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