Zulassungsstelle in Besigheim (Landratsamt Ludwigsburg)

Adresse:

Kronenstraße 1
74354 Besigheim

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Markus K.
Man bekommt tatsächlich keine Termine mehr. So wird aus "unverzüglich" -> Änderung der Fahrzeupapiere ein wochenlanger Vorgang.
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Erol Özdemir
Die Zulassungstelle hat keine eigenen Parkplätze. Wenn man dort direkt an der Straße parkt, kassiert man einen Strafzettel (parken nur mit Bewohnerparkausweis erlaubt). Also vorsichtig sein und am besten am Kelterparkplatz parken.
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Mariusz Sikora
Online Termin - NICHT MÖGLICH!!!!! Termin zum buchen nicht machbar!!! Ist das Witz??? Bei Telefon keine geh dran, wenn man persönlich kommt vorbei, steht eine Security Typ, und sagt ohne Termin geht nicht...Was soll das???
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Ingo O.
Dauer überlastete Zweigstelle. Anstatt Personal einzustellen, lieber mit Steuergeldern eine Security beauftragen die dafür sorgt dass Niemand ohne Termin reinkommt…… Real Satire 🫡
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Karin Hammer-Müller
leider kommt man telefonisch auch während der offiziellen Geschäftszeiten nicht durch. Ich war persönlich dort um einen Termin zu vereinbaren - ich wurde weggeschickt. Ich wollte die Unterlagen abgeben - ich wurde weggeschickt-ich möchte online Buchen -alles ausgebucht - ich rufe jeden Tag 10x an und keiner nimmt an. persönliches Erscheinen nicht erwünscht der Security weist einen sofort zurück - armes Deutschland. Ich möchte nur erwähnen falls ich Strafe bezahlen muss das sich mich seit Tagen um einen Termin kümmere.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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