Zulassungsstelle in Rheinfelden (Landratsamt Lörrach)

Adresse:

Karl-Fürstenberg-Str. 17
79618 Rheinfelden

Kontakt:

Fax:
07621-410-3498

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Simon Beck
Außerdem falsche Öffnungszeiten angeschrieben. Es steht angeschrieben bis um 16 Uhr geöffnet, dann kann man auch bis um 16 Uhr einkaufen gehen so wie in anderen Läden. Stattdessen macht der Laden um 15:30 schon zu, also offizielle Öffnungszeiten wären in dem Fall 15:30 und nicht 16 Uhr. Update: ich war nach 2 jahren wieder da. Wenn die zulassungsstelle um 17 uhr zu macht, braucht man auch nicht um 15 uhr kommen. Man kommt sowieso nicht dran, da zu viel los ist.
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FRANCESCO PETRUZZELLI
Ich habe leider eine äußerst negative Erfahrung mit der Zulassungsstelle in Rheinfelden gemacht. Zunächst wurde eine von der Zulassungsstelle selbst bereitgestellte Vollmacht, die ich ordnungsgemäß ausgefüllt hatte, nicht akzeptiert. Meine Partnerin wurde trotz aller erforderlichen Unterlagen einfach abgewiesen, was völlig unverständlich ist. Noch gravierender war jedoch der Umgang mit wichtigen Dokumenten: Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde der Fahrzeugbrief 20. März per Einwurf-Einschreiben zugestellt. Vor Ort wurde jedoch mehrfach behauptet, dieser sei nicht angekommen. Erst nach längerer Diskussion sah sich das Personal dazu veranlasst, den eigenen Briefkasten zu überprüfen – dort lag der Brief dann tatsächlich. Das bedeutet, dass der Briefkasten offenbar mehrere Tage lang nicht geleert wurde. Besonders ärgerlich war zudem der Ablauf vor Ort: Meine Partnerin wurde zwischenzeitlich abgewimmelt mit der Aussage, dass die Angelegenheit an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden könne – sowohl wegen des angeblich nicht vorhandenen Briefs als auch wegen der nicht akzeptierten Vollmacht. In der Zwischenzeit haben wir über das Autohaus nochmals bestätigen lassen, dass der Fahrzeugbrief bereits am 20. März zugestellt wurde. Diese Information wollte meine Partnerin vor Ort weitergeben, da ich telefonisch niemanden erreichen konnte. Zusätzlich habe ich versucht, telefonisch über die Zentrale in Lörrach Klärung zu erreichen. Nach sehr langer Wartezeit wurde ich zwar angeblich nach Rheinfelden durchgestellt, jedoch klingelte es nur kurz und anschließend wurde einfach aufgelegt. Ein solches Verhalten ist absolut inakzeptabel. Trotz eines bereits vereinbarten Termins musste sie anschließend allen Ernstes erneut eine Wartemarke ziehen, um überhaupt wieder dran zu kommen. Das ist absolut unverständlich und widerspricht jedem sinnvollen Terminmanagement. Unverständlich ist auch das Terminmanagement insgesamt: Wozu vereinbart man überhaupt einen Termin, wenn spontane Personen ohne Termin offenbar schneller bedient werden als diejenigen, die sich im Voraus angemeldet haben? Das wirkt völlig widersprüchlich. Insgesamt mangelt es hier sowohl an Organisation als auch an Serviceorientierung. Ich kann nur hoffen, dass hier dringend Verbesserungen vorgenommen werden.
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Lina Kettler
Super nette Mitarbeiterin, Ablauf schnell und unkompliziert.
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Wojciech Szabat
Es funktioniert immer einwandfrei. Die beste von allen ist die Frau Nadine.
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Fabi Markmann
Sehr nettes Personal und es geht ruck zuck

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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