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Zulassungsstelle in Rheinfelden (Landratsamt Lörrach)

Adresse:

Karl-Fürstenberg-Str. 17
79618 Rheinfelden

Kontakt:

Fax:
07621-410-3498

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Urs Reichle
Von der Anmeldung, Terminierung und Bearbeitung alles super gelaufen. Freundliche und kompetente Mitarbeiter. Danke
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Lucia Hudák
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Jörg -
Diese KFZ-Zulassungsstelle stellt im positiven Sinn alles in den Schatten, was ich in dieser Hinsicht bis jetzt bei Behörden erlebt habe. - Ich war vor der Zeit da, die Tür war noch zu, da kam ein Beamter von innen zufällig vorbei und hat mir unaufgefordert die Tür geöffnet. - Bei der Bearbeitung meines Anliegens wurde mit Kompetenz und Freundlichkeit gearbeitet. Als dann kurzzeitig ein Problem in der Bearbeitung auftauchte, wurde dieses trotz Schwierigkeit im Ergebnis professionell gelöst. Fazit : Würden alle Behörden in Deutschland so arbeiten, wäre das Land schnell wieder Spitze.
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P. Paulig
Pünktlich zum Termin aufgerufen!(Top, es reicht 5Minuten vor dem Termin dort zu sein. Anmeldung per zugesandten QR-Code am Eingang, ab 5 Minuten vor Termin möglich). Mitarbeiterin sehr freundlich und hilfsbereit, hat spontan eine Problemlösung gefunden, so das ich keinen extra Termin brauchte👍
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Valentin
Richtig nette und freundliche Beamte. Ich wurde hier freundlich und zuvorkommend mit meinen beiden Anliegen internationaler Zulassungsschein und Zulassung meines gebrauchten Autos am Donnerstag bedient. Es klappt hier reibungsloser und besser als in der Lörracher Zulassungsstelle. Vielen Dank nochmals und freundliche Grüße

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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