Zulassungsstelle in Rheinfelden (Landratsamt Lörrach)

Adresse:

Karl-Fürstenberg-Str. 17
79618 Rheinfelden

Kontakt:

Fax:
07621-410-3498

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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P. Paulig
Pünktlich zum Termin aufgerufen!(Top, es reicht 5Minuten vor dem Termin dort zu sein. Anmeldung per zugesandten QR-Code am Eingang, ab 5 Minuten vor Termin möglich). Mitarbeiterin sehr freundlich und hilfsbereit, hat spontan eine Problemlösung gefunden, so das ich keinen extra Termin brauchte👍
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Valentin
Richtig nette und freundliche Beamte. Ich wurde hier freundlich und zuvorkommend mit meinen beiden Anliegen internationaler Zulassungsschein und Zulassung meines gebrauchten Autos am Donnerstag bedient. Es klappt hier reibungsloser und besser als in der Lörracher Zulassungsstelle. Vielen Dank nochmals und freundliche Grüße
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Matthias M
Wir waren heute Donnerstag in Rheinfelden. Um 11.00 Uhr da gewesen und ca. 1 Stunde später waren wir dran ( Hatte meinen kleinen Sohn dabei )....! Kann es geben, da der Wartebereich voll war. Als wir dann dran kamen wurden wir sehr freundlich und herzlich von der Dame an Schalter 5 in Empfang genommen. Da es sich um ein älteres Fahrzeug handelte, und alles rausgesucht werden musste, bin ich froh, daß alles so reibungslos geklappt hat. Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße
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Roger Engler
Lange Wartezeiten, aber sehr freundliche Mitarbeiter!
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Simon Beck
Außerdem falsche Öffnungszeiten angeschrieben. Es steht angeschrieben bis um 16 Uhr geöffnet, dann kann man auch bis um 16 Uhr einkaufen gehen so wie in anderen Läden. Stattdessen macht der Laden um 15:30 schon zu, also offizielle Öffnungszeiten wären in dem Fall 15:30 und nicht 16 Uhr.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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