Zulassungsstelle in Konstanz (Landratsamt Konstanz)

Adresse:

Max-Stromeyer-Str. 47
78467 Konstanz

Kontakt:

Fax:
07531-800-1977

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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KrankesTier
Bin dort wegen einer C1 Verlängerung hingegangen. Erstens braucht man einen Termin. Das steht allerdings nicht auf der Webseite sondern an der Tür Vorort und zweitens muss man Kopien von dem Führerschein und dem Ausweis bringen sonst nimmt die Dame an der Kasse es nicht an. Es steht nichts davon auf der Webseite. So ein vermerk wäre vielleicht wichtig nur so zur Info. Das Wort Menschlichkeit ist den Angestellten auch Fremd... unglaublich. Einen Termin konnte ich für den heutigen Tag auch nicht buchen, da sie schon alle vergeben waren. Wenn man sich aber umgeschaut hat war nicht 1 Kunde vor Ort. Ich glaube die Angestellten buchen die selber aus um rumhocken zu können und Kaffee zu saufen. Die sollten mal eine Fortbildung mit dem Schwerpunkt Thema sozialer Umgang machen. Da sind 6 jäeige ja noch kompetenter.
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Vera Lerch
Ich wurde am Freitag, 13.12.24 um 8 Uhr sehr freundlich begrüßt und obwohl ich keinen Termin hatte, hat mir die Dame am Schalter 1 unbürokratisch und kompetent weitergeholfen. Vielen lieben Dank!
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Nico Maier
Größter Saftladen, egal wann man anruft, es wird einfach kein Anruf entgegengenommen & wenn dann erst nach 20-30min Wartezeiten, Büro Faulenzer halt
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Krzysztof Herkt
Bewertung zur Abholung eines Führerscheins: Die Abholung erfolgte ohne Termin. Das Personal an der Kasse war freundlich, und alles verlief schnell und reibungslos.
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Lennart Bauer
Extrem unfreundliches und arbeitsunwilliges Personal. Vermittelt einem den Eindruck sich schlecht fühlen zu müssen dafür, dass man eine Frage hat. Keine speditive, geschweige denn hilfsbereite Arbeitsweise. Schade, dass man einen Stern geben muss, um den Kommentar zu posten. Dieser ist schon zu viel!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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