Zulassungsstelle in Karlsruhe (Landratsamt Karlsruhe)

Adresse:

Kriegsstr. 100
76133 Karlsruhe

Kontakt:

Fax:
0721-936-80985

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hyper Sonic
Das ganze Team der Zulassungsstelle ist einfach spitze! Trotz großen Andranges aufgrund vieler BR-Ummeldungen sind die Wartezeiten unerwartet kurz. Frau Faucheur und ihre Kolleginnen der gesamten Zulassungsstelle sind super kompetent, freundlich und sympathisch. Auch sind die Sitzgelegenheiten im Wartebereich bequem, wie auch die ganze Zulassungsstelle freundlich gestaltet ist - obwohl der Rest des Gebäudes einen eher angestaubten 70er Jahre Charm versprüht. Online Terminbuchung klappet reibungslos und sehr Kundenorientiert, auch mit nochmaliger Erinnerung per Mail mit allen erforderlichen Informationen. Wenn nur alle Behörden bzw Ämter so wären. Einfach klasse!
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Seco de Herrera Jaime
Vielen Dank für den SUPER Service und die Unterstützung. Hervorzuheben ist hier die liebe Frau Kunzmann, welche unsere Aufträge stets zu unserer Zufriedenheit, professionell und zeitnah bearbeitet.
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Bernd Appel
Ein ganz großer Dank geht raus an Fr. B. Hartmann. Hatte das Problem, dass sich einer meiner Kunden ein spezielles Kennzeichen gewünscht hat. Über Kontaktaufnahme per Mail mit der Zulassungsstelle, kam nach kurzer Zeit eine Rückmeldung von Fr. Hartmann. Unkompliziert und mit einem tollen Lösungsvorschlag hat Sie mir weitergeholfen. Nochmals DANKE!!! VG
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Michael Siebert
Ich war heute in der Zulassungstelle Karlsruhe Kriegsstr. Die Damen vor Ort waren sehr freundlich. Der Termin den ich vorher online ausgemacht hatte wurde eingehalten. Ich hatte online 1 Fall angemeldet, musste dann aber kurzfristig noch ein Kennzeichen ändern. Das war kein Problem und wurde gerne gleich mitgemacht. Ebenso konnte direkt meine Reservierung des Kennzeichens verlängert werden. Top Service. Schnell, freundlich, hilfsbereit. So muss Service am Kunden sein. Vielen Dank.
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Alex
Habe dort gestern meinen neuen Wagen zugelassen. Hat alles bestens geklappt und ich war sehr schnell wieder fertig. Die Abläufe sind effizient und wenn man alle Dokumente so wie beschrieben dabei hat, hat man ruckzuck seinen Wagen angemeldet. Die Dame an meinem Schalter war zudem sehr freundlich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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