Zulassungsstelle in Ettlingen (Landratsamt Karlsruhe)

Adresse:

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Kontakt:

Fax:
07243-7252-94

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rene‘ Kunz
Sehr nette Mitarbeiter, kam sogar ein paar Minuten vor der Buchung des Termins dran. Der Vorgang wurde schnell abgeschlossen.
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Ralf Wilhelm
Wegen einer Sitzverlegung war ich heute spontan auf der Zulassungsstelle in Ettlingen um mich zu erkundigen welche Unterlagen zur Umschreibung von Fahrzeugen benötig werden. Dort wurde ich bereits am Eingang sehr freundlich empfangen, ich wurde nach meinen Anliegen gefragt - nach dem ich dieses geschildert habe, wurde mir ein Platz angeboten und eine Sachbearbeiterin avisiert - diese kam in Kürze und hat mir mir alles geklärt - und setzt kommts: da Sie gerade Zeit hatte, bat sich mich an Ihren Arbeitsplatz und hat den Vorgang (da ich alle Unterlagen parat hatte) mit mir/für mich erledigt - so will man behandelt werden und so sollte, privat - als auch beruflich - jeden den anderen behandeln - das war KLASSE - vielen Dank dafür - bis zum nächsten Mal.
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S. Goerlich
Wir sind umgezogen und mussten einige Fahrzeuge ummelden. Trotz Systemabsturz am Montag hat Frau Brecht sehr zuvorkommend und professionell gearbeitet. Ich wurde selten auf einer Zulassungsstelle so nett und unkompliziert behandelt. Ganz toller Service!
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Dlawar
Sehr nette Personalien
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Christopher Koscal
Seit Jahren bin ich ausschließlich bei Frau Brecht, es wird Zeit ein großes Lob auszusprechen. Bei vielen Anliegen der letzten Jahre, ob bei dem Standard Ab-/ Anmeldeprozess, oder Fragen in jeglicher Art, erledigt Frau Brecht ihre Arbeit zügig und genau. Das es noch Mitarbeiter gibt, die immer gut gelaunt, freundlich und doch so Zielgenau Ihre Arbeit erledigen, sind ein Gewinn für jeden Arbeitgeber.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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