Zulassungsstelle in Bretten (Landratsamt Karlsruhe)

Adresse:

Am Seedamm 8/1
75015 Bretten

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07252-975271

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
K T
Extrem zuvorkommend und verständnisvoll. Auch der Securitymann hat ein Sinn für Humor. Lob ans gesamte Team, und super auch dass es kaltes Wasser im Warteraum gibt. Bei 30 Grad draussen top
Avatar
Daniel K
Leider habe ich mit der Zulassungsstelle in Bretten sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Der Umgangston der Mitarbeiter war aus meiner Sicht äußerst unfreundlich und herablassend. Man hatte das Gefühl, nicht als Bürger ernst genommen zu werden, sondern eher lästig zu sein. Statt Hilfsbereitschaft und Lösungsorientierung zu erleben, wurde einem vieles unnötig erschwert. Wenn es zu Problemen oder Unklarheiten kam, hatte man keineswegs den Eindruck, dass man unterstützen möchte – im Gegenteil, teilweise wirkte es fast so, als würden manche Mitarbeiter sich darüber freuen, wenn etwas nicht funktioniert. Ein respektvoller und bürgernaher Umgang sieht für mich anders aus. Sehr enttäuschend.
Avatar
Dennis S.
Der Umgang mit Bürgern in der Zulassungsstelle Bretten ist leider geprägt von Unfreundlichkeit und einer spürbar herablassenden Haltung. Statt Unterstützung und Servicebereitschaft zu erfahren, wird einem häufig das Gefühl vermittelt, unerwünscht zu sein. Prozesse werden unnötig kompliziert gemacht und bei auftretenden Problemen fehlt es an jeglicher Lösungsorientierung. Teilweise entsteht sogar der Eindruck, dass manche Mitarbeiter Genugtuung daraus ziehen, wenn Anliegen scheitern. Ein respektvoller und kundenorientierter Umgang sollte in einer öffentlichen Behörde selbstverständlich sein – hier habe ich leider das genaue Gegenteil erlebt.
Avatar
Bernd Schmidt
Ja absolut sehr nette Frau hat mich bearbeitet so ruhig und zuvorkommend
Avatar
Carmen Horschke
Gut organisiert man kommt pünktlich dran

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456