Zulassungsstelle in Bretten (Landratsamt Karlsruhe)

Adresse:

Am Seedamm 8/1
75015 Bretten

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07252-975271

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Frank Kiesewetter
Mein Mann war heute Morgen in Bretten, um unser Wohnmobil anzumelden. Er war begeistert von dem Service und der Freundlichkeit. Er ist noch in keinem Amt so zuvorkommend bedient worden. Einfach super.
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Marizela Petrović
Mit Termin alles schnell erledigt,Personal sehr nett und hilfsbereit
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Guido Emmelmann
Vielen dank an den tollen und servicefreundlichen Securitymitarbeiter. Eine Behörde, die durch mich finanziert wird ist noch im coronawahn. Nur noch mit Termin und Plexiglasscheiben. Zum Glück hat er sich eingesetzt und ich durfte mein KFZ ohne Termin abmelden. Wartezimmer leer und der Hinweis vom Amtspersonal "so ist es entspannter". Sehr schade aber es hat zum Glück trotzdem geklappt. Als arbeitender Servicebürohengst für mich leider nicht nachvollziehbar und schlecht realisierbar. Aber so ist es mittlerweile in Deutschland leider. Danke nochmal und der Securitymann gehört an die Macht 😊
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Dimi Vladikas
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Evgenij Keil
Ich war bisher immer bei der Zulassungsstelle, da meistens kurzzeitig Termine frei, schnelle Bearbeitung. Aber so langsam fange ich an die aus dem Himmel gegriffen Preise zu hinterfragen. Schilder (kein Wunschlennzeichen) kosten 38€ Viel zu viel. In anderen Landkreisen zahle ich 25-28€ Habe mein Kennzeichen verloren, musste neu umschreiben. Da werden 10€ in Rechnungen gestellt mit "EV" Vielleicht klärt mich einer auf, ich habe keine Ahnung. Umkennzeichnung gesamt rund 44€, so viel kostet nicht mal eine Neuzulassung... Dann liegt am 09.08 die KBA Gebühr bei 2,60 und knappe 2 Wochen später bei 3,80. Also irgendwie stimmen hier die Preise vorne und hinten nicht. Als würden die Bearbeiter es nach Wunsch und Laune aussuchen. Werde nicht mehr herkommen. In Bruchsal hatte ich sowas bisher nicht. Gesamtpreis bin ich bei 81€... ist einfach ein Wucher für ein beliebiges Kennzeichen und Umschreibung von Kennzeichen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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