Zulassungsstelle in Göppingen (Landratsamt Göppingen)

Adresse:

Lorcher Str. 6
73033 Göppingen

Kontakt:

Fax:
07161-202-5295

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tim Reuting
Hatte eine sehr nette Sachbearbeiterin, alles lief gut koordiniert ab finde ich. den stern abzug gibt es wegen der langen wartezeit (war viel personal da, aber dennoch zu wenig). Parkmöglichkeiten sind top, und Schilder gibt es un die Ecke. also alles nah beieinander. die öffnungszeit könnte gerne schon um 7 oder 6:30 wenigstens beginnen, sonst killt das gleich einen halben arbeitstag. ist halt so aber bissle nervig.
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Floiran Oberdorfer
Unfassbare Wartezeiten… Man wartet nur auf einen Antrag 4 Monate, stark 👍🏻
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A Q
Absocker
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Reiner Kübler
Hatte heute wieder mal was zum Ab- und Anmelden. Alles wieder super gelaufen danke den tollen Mitarbeiter/innen super kompetent und schnell klasse danke. Heute war es Schalter 4 Danke nochmals
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Max König
Vorab wurde per Mail sehr kulant und freundlich auf mein Anliegen reagiert. Vor Ort, Montag 10:40 Uhr, 28 Personen vor mir. Wartezeit waren etwa 1,5h. Ja, das ist lang, allerdings kann man einen QR Code auf dem gezogenen Nummernzettel scannen und sieht dann online wieviele Personen noch vor einem sind. Somit hat man die Möglichkeit Spazieren oder Einkaufen zu gehen und muss nicht, wie es scheinbar die meisten machen, im Warteraum sitzen. Gegenüber des Haupteingangs gibt es einen Ausgang zu den Parkmöglichkeiten, dort kann man fern ab des Verkehrs auf einer Bank im freien Sitzen. Die Ummeldung zweier Fahrzeuge und Neuausstellung der Fahrzeugscheine hat bei der überaus freundlichen Mitarbeiterin etwa 5-7 Minuten gedauert. Auch die Kolleginnen waren sehr freundlich. Die Wartezeit könnte natürlich besser sein, aber die QR-Code Funktion und das Lesen der Rezensionen im Vorfeld und entsprechende Erwartungshaltung an den zeitlichen Umfang machen es deutlich angenehmer. Termine waren online leider erst in 3 Wochen möglich, allerdings logisch dass nicht unendliche Termine vergeben werden können, da sich die Wartezeit vor Ort ja dann dementsprechend verlängert. Insgesamt trotz der Wartezeit eine sehr positive Erfahrung, gerade auch im Vergleich zu meinen Erfahrungen in anderen Zulassungsstellen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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