Zulassungsstelle in Horb am Neckar (Landratsamt Freudenstadt)

Adresse:

Ihlinger Str. 79
72160 Horb am Neckar

Kontakt:

Fax:
07451-907-1759

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Automobile Schwarzwald
Ein echtes Vorbild für deutsche Behörden! Ich bin Autohändler und habe bereits viele Zulassungsstellen in ganz Deutschland besucht – aber eine so perfekte wie diese habe ich noch nie erlebt. Sowohl die Leitung als auch das gesamte Personal sind außergewöhnlich freundlich, hilfsbereit und stets zuvorkommend. Man fühlt sich hier wirklich willkommen und bestens betreut. Die Abläufe sind beeindruckend: schnell, professionell und absolut strukturiert. Genau so stellt man sich einen reibungslosen Service vor! Ein großes Dankeschön an das gesamte Team für diese hervorragende Arbeit. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg, Freude und Zufriedenheit in Ihrem Beruf – und natürlich auch alles Gute, Gesundheit und Glück für Ihr Privatleben!
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Armin Weßbecher
Ich sehr freundlich und hilfsbereit bedient. Es ist ein sehr nettes Personal. Vielen Dank
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Thomas Bauer
Hab einen kleinen Fuhrpark und bin gelegentlich auf der Zulassungsstelle. Die Freundlichkeit und die Hilfsbereitschaft begeistern mich immer wieder. So ist die Dienstleistung ganz großes Kino. Herzlichen Dank
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Cristina Velicea
Klein Tipp für erst Besuchern: Wenn Google sagt du hast das Ziel erreicht muss noch ein bisschen weiterfahren und links abbiegen dann hast du das Ziel erreicht!
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Walter Friedrichs
Sehr zügige Abwicklung. Kaum Wartezeit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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