Zulassungsstelle in Pforzheim (Landratsamt Enzkreis)

Adresse:

Güterstraße 30
75177 Pforzheim

Kontakt:

Fax:
07231-308-9408

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Wollmer
Super freundliche Mitarbeiter. Auto anmelden in weniger als 1 Stunde.
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Sebastian Mährle
Wollte nur eine Frage an der Kasse stellen (durfte nicht mal ausreden)hieß gleich Nummer ziehen und warten bis sie dran sind sehr unfreundlich Personal die Dame an der Kasse so ein Verhalten geht gar nicht dann wird man noch dumm angemacht die Dame sollte vielleicht mal über ihren jop nachdenken wie man mit Menschen umgeht Bin sehr enttäuscht über so was Würde keinen Stern geben dafür über ihr Verhalten
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Janik Morof
Die Zulassungsstelle hat mich wirklich enttäuscht. Ich habe versucht, die Website zu nutzen, um meine Angelegenheiten zu regeln, aber sie funktioniert einfach nicht. Es ist 2025 und es scheint, als ob die Verantwortlichen immer noch nicht in der Lage sind, eine funktionierende Internetseite bereitzustellen. Man fragt sich, ob die Inkompetenz im digitalen Zeitalter wirklich so weit verbreitet ist. Es ist frustrierend, Zeit zu verschwenden, nur um festzustellen, dass man auf eine veraltete und fehlerhafte Plattform angewiesen ist. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen dies bald in den Griff bekommen, denn so kann es nicht weitergehen.
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Hugo Dummy
Sehr schneller transparenter Prozess. Mitarbeiter äußerst freundlich und flexibel. In 15 Minuten war die Fahrzeuganmeldung erledigt. Super, Danke!
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Kevin Bachmann
Ich habe heute mein KFZ gegen 9:40 Uhr zugelassen. Leider war der Herr am Schalter sehr unfreundlich und hat den gesamten Prozess unangenehm gemacht. Ein solches Verhalten erwartet man nicht, wenn man dort Hilfe sucht. Die Dame an der Kasse hingegen war äußerst freundlich und hat die Situation ein wenig angenehmer gemacht. Danke dafür!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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