Zulassungsstelle in Pforzheim (Landratsamt Enzkreis)

Adresse:

Güterstraße 30
75177 Pforzheim

Kontakt:

Fax:
07231-308-9408

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Detlef Jahn
Ich habe innerhalb weniger Tage eine neue Zulassung und eine Abmeldung vornehmen müssen - ohne Termin. Freundliche, zugewandte Mitarbeiter/-innen haben kaum, daß ich meine Nummer gezogen hatte, mir innerhalb 30 Sekunden einen Platz zugewiesen. So schnell konnte ich mich gar nicht orientieren, wo Nr. 4 oder Nr. 3 ist. Klar, es war wenig los, aber das war große Klasse. Prima Service, weiter so!!
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Andreas Hinz
Ich war extrem genervt von der Außenstelle in Mühlacker, die heillos überlaufen ist und am dem Tag "früher geschlossen" hat, da zu viele Kunden dort waren. War dann hier sehr positiv überrascht. Sehr freundliche und zügige Abwicklung. Ich hatte keinen Termin und anscheinend Glück trotzdem sofort dranzukommen. Alles lief sehr schnell und völlig unproblematisch ab und ich habe niemanden gesehen, der unfreundlich behandelt worden wäre - selbst diejenigen nicht, die nicht alle nötigen Unterlagen hatten. Schilder gemacht beim Anton Kürzinger GmbH Autoschilderservice, der gleich daneben ist und ich war innerhalb von 30 Minuten fertig. Großes Lob an die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle, so was erlebt man nur noch selten.
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R.X 143
Absolute Inkompetenz musste ich heute am Schalter 3 (Wahrscheinlich Azubine) erfahren. Keinerlei Wissen vorhanden was Kurzzeitkennzeichen angeht. Man sollte in der Schule oder bei den Weiterbildungen aufpassen. Absolute Zeitverschwendung!!!!
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Geronimo
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Rainer Dutt
Ich wurde. sehr freundlich behandelt. Ist nicht mehr alltäglich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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