Zulassungsstelle in Titisee-Neustadt (Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald)

Adresse:

Goethe Str. 7
79821 Titisee-Neustadt

Kontakt:

Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Pe Fi
Nachdem immer gemeckert wird jetzt mal was Positives: Gebuchter Termin hat perfekt geklappt.. sogar 5 min früher dran... nach 15 min war Ummeldung unter Dach und Fach... sehr freundlich... bemüht mit einem Lächeln verabschiedet.. Danke... weiter so..
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Refik Mustafi
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Ute Heini
Diese Bewertung gilt der Online Reservierung für einen KFZ Zulassungtermin: Um 8Uhr einen Termin für 11:30 bekommen! WOW! Große Freude! Buchungsnummer bekommen, aber keine Bestätigungsmail. Na gut. Um 9 Uhr versucht Termin zu stornieren....geht ja nur über Bestätigung. Telefonisch aussichtslos. Eine Email geschickt: Darauf die Antwort: Ich habe keinen Termin um 11:30. Super, dann muss ich ja auch nicht stornieren und muss keine 12,80€ Strafgebühr befürchten. Um 11 Uhr eine Bestätigung Mail für den Termin um 11:30 erhalten!!!! Häääähh???? Das soll mir mal einer erklären, was in diesem Haus vor sich geht???? Ich befürchte nicht viel.....🥱
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Carina Schlawina
Was für eine unfreundliche Frau am Apparat. Ich bin halt noch total unerfahren was sie ganze Ämter und Bürokratie angeht und hab nicht sofort verstanden was gemeint ist und was ich machen soll. Dann so kalte und abweisende Antworten zu bekommen ist nicht angenehm. Im Leben kommt man immer weiter, wenn man im Herzen ist und hilfsbereit. Der Job macht einem sellber doch mehr Spaß, wenn man herzlich ist. Checke ich nicht solche Menschen
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Tanja Rothmann
Sehr kompetente Leute. Schnuckeliges Amt. Terminreservierung klappt super über Internet . Hat alles reibungslos geklappt 👍👍👍👍👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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