Zulassungsstelle in Freiburg (Breisgau) (Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald)

Adresse:

Stadtstr. 2
79104 Freiburg (Breisgau)

Kontakt:

Fax:
0761-2187-776399

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nocturn
Die offizielle Freiburg-Zulassungs-Masterclass (für Anfänger und Fortgeschrittene) Sterne-Bewertung: ⭐ (geht leider nicht mit Minus-Sternen) Wer dachte, eine Fahrzeugzulassung im Jahr 2026 sei ein reiner Verwaltungsakt, wurde hier eines Besseren belehrt: Es handelt sich um ein hochkomplexes, zweistündiges Live-Forschungsprojekt für Quantenphysik und Kryptozoologie. Highlight 1 – Die Emissionsklasse: Ein reines Elektrofahrzeug wurde erfolgreich auf Herz und Nieren geprüft. Nach intensiver, mehereinstündiger Beratung mit dem Vorgesetzten konnte die mysteriöse Formel "Emissionsklasse 0004" geknackt werden. Ein echter Meilenstein für die Freiburger Elektro- und Fahrradstadt! Highlight 2 – Messtechnik-Skandal: ACHTUNG vor dem Zollstock-Äquivalent! Wer es wagt, ein Metermaß oder gar ein Band statt eines geeichten Zollstocks zu benutzen um zu beweisen das sein neues Kfz kein Standart Kennzeichen hat, bringt das gesamte System an den Rand des Zusammenbruchs. Zum Glück drückte das Team nach 120 Minuten ein wehmütiges Auge zu und machte eine offizielle Staatsausnahme. Fazit: Wer ein absolut schmerzfreies, rasantes Leben führt und dringend mal zwei Stunden seiner kostbaren Lebenszeit gegen absolut nichts eintauschen möchte, ist hier goldrichtig. Für alle anderen: Lieber nach Müllheim fahren – oder das Auto direkt im Wald vergraben. Danke für dieses unvergessliche Trauma!
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Martin Böttcher
Alle paar Jahre bin ich mal hier ein Auto ummelden, und jedesmal: kurzfristige Onlinetermine, freundliche, hilfsbereite Leute, pünktliche, zügige Abwicklung. Dankeschön!
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Karl Dietsche
Hatte 1 Kennzeichen verloren, musste das Fahrzeug mit neuem Kennzeichen wieder zulassen. Wurde von Frau Armbruster und ihrer Teamleiterin zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Danke dafür LG K.DIETSCHE
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Sabine Domsch
Zugang nur noch über die Treppe zum Haupteingang. Früher ging das direkt mit dem Aufzug. Besonders mit Kind ist das etwas unpraktisch. Mit Termin muss man nicht lange warten.
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Cristake75

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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