Zulassungsstelle in Freiburg (Breisgau) (Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald)
Adresse:
Stadtstr. 2
79104 Freiburg (Breisgau)
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Joel V
Sehr freundliche Mitarbeiterin.
Als es Probleme mit den Unterlagen seitens der Fahrzeugbank gab, nahm Sie sich extra Zeit und ermöglichte es mir zunächst die entsprechenden Unterlagen noch per E-Mail nachzufordern. Im Anschluss konnte ich ohne Wartezeit / neuen Termin mein Anliegen fertig bearbeiten lassen.
Großes Lob auch für die Geduld gegenüber der Fahrzeugbank.
Oliver Fuchs
Ging alles flott, mit vorherige Online Termin reservierung!!
Vitalii
Sven Hue
2020 einen Rückruf fürs Auto bekomme. Eine Sicherung tauschen. 2020 gemachte. Danach eine Odyssee von Unfähigkeit und unkompetenz. Beamten wie man sie kennt. Mehrfach angedroht worden dass das Auto stillgelegt wird. Trotz mehrfacher Anrufe, Mails mit Bilder keine Reaktion sonder nur immer wieder Aufforderung den Mangel zu beheben. Zwei Jahre später werde ich immer noch aufgefordert den Mangel zu behebe. Zwei Jahr nachdem der Hersteller es bereits gemacht hat, es mehrfach gemailt und auch Telefonisch dem Landratsamt der zuständigen Fr.R mitgeteilt wurde ist immer noch kein Ende in Sicht. Solche Beamten sollten aus dem
Verkehr gezogen werde.
Top Rockmann/Frau
Eine Parade Beispiel von Beamten! Unfassbar
Fabi
ACHTUNG AN ALLE, DIE EIN FAHRZEUG IN FREIBURG ZULASSEN, ABMELDEN ETC. WOLLEN:
Es gibt in Freiburg ZWEI UNTERSCHIEDLICHE KFZ ZULASSUNGSSTELLEN. Eine für Freiburg Stadt (Fehrenbachallee) und eine für Freiburg Umland (Stadtstraße). Dies wird auf der Website leider nicht kenntlich gemacht.
Mir war zuvor schon berichtet worden, dass es zwei verschiedene Zulassungsstellen in FR gibt. Weil ich das wusste, überprüfte ich die Website eingehend und las mehrmals nach. Trotzdem konnte ich der Website nicht entnehmen, dass es zwei unterschiedliche Stellen gibt und welche die für uns zuständige ist.
Ich vereinbarte einen Termin. Als ich dort pünktlich erschien wurde mir weisgemacht, ich sei auf der falschen KFZ Zulassungsstelle. Das ist wirklich sehr ärgerlich, zumal mein Partner und ich uns extra freinehmen musste, bzw. dadurch erst später zur Arbeit gehen konnten..... Die Angestellte, sah es auch nicht ein für uns einen Termin bei der richtigen Stelle in der Fehrenbachallee zu vereinbaren oder sich zu entschuldigen. Zum Glück konnten wir telefonisch direkt jemanden in der Fehrenbachallee erreichen und haben nur eine halbe Stunde später einen Termin bekommen.
Dies auf der Website groß anzumerken würde vielen Leuten, die Anreise zur falschen Stelle ersparen
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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