Zulassungsstelle in Leonberg (Landratsamt Böblingen)

Adresse:

Rutesheimer Str. 50/8
71229 Leonberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07152-300-155

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Roland Huzau
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Matthias Bkn
Bin sehr positiv überrascht. Online-Terminvergabe war zwar etwas schwierig (kaum freie Slots), aber als ich dann mal einen Termin hatte, ging es rasend schnell. Keine 10min. war ich dort und alles erledigt, dazu war die Dame sehr nett und freundlich. Danke!
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Dimitrios A
Diese Zulassungsstelle scheint hauptsächlich auf Autohändler ausgerichtet zu sein. Für normale Einwohner ist sie kaum geeignet. Als gewöhnlicher Bürger hat man große Schwierigkeiten, einen Termin zu bekommen. Für Autohändler hingegen stehen offenbar ausreichend Termine zur Verfügung, und Fahrzeuge werden schnell und unkompliziert angemeldet.
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Marc
So langsam schiesst der Laden den Vogel ab ! Ich habe für mein Neufahrzeug ein Wunschkennzeichen reserviert. Da sich die Auslieferung verzögert wollte ich die Reservierung per Mail verlängern. Das hab ich schon öfters praktiziert, war auch nie ein Problem. Jetzt bekam ich zur Antwort ich müsste für die Verlängerung 2,60€ Reservierungsgebühren bezahlen. Das ist eigentlich auch kein Thema. Das geht aber nur vor Ort !!! Wir leben in 2026 !!! Es gibt keine Möglichkeit das Online oder per Überweisung zu bezahlen. Ist das nachhaltig wenn ich wegen 2,60€ ca. 20 Km zur Zulassungsstelle fahre und dafür auch noch frei nehmen muss da die Öffnungszeiten auch nicht sehr kundenorientiert sind ? Wenn es einen Preis für die kundenfeindlichste Zulassungsstelle Deutschlands gäbe wäre Böblingen ganz vorne mit dabei.
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dima Dei
Man braucht online Termin

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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