Zulassungsstelle in Leonberg (Landratsamt Böblingen)

Adresse:

Rutesheimer Str. 50/8
71229 Leonberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07152-300-155

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas Schmidt
Online-Termin-Vergabe ist mehr als lächerlich
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Aplocheilichthys
Es ist richtig, dass die Terminvergabe eine reine Katastrophe ist. Allerdings war die Mitarbeiterin, die mich bedient hat, sowas von hilfsbereit, dass sich das Warten definitiv gelohnt hat. Es gab Probleme bei meiner Zulassung, die vermutlich dem Autohaus geschuldet waren. Frau F. hat mit mir das Problem gelöst, ohne dass ich erneut einen Termin in Angriff nehmen und ohne Zulassung nach Hause gehen musste. Sie war dabei stets freundlich und gelassen. Die Mitarbeiter können nichts für das organisatorische Versagen der Behörde. Umso erwähnenswerter ist es, wenn dabei trotzdem lösungsorientiert gearbeitet werden kann. Ich möchte deshalb von meiner Seite aus nochmal Danke sagen. :-)
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Mar Mar
Unfassbar schlecht!
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Jim P.
Größtenteils sitzen die Leute hier mit dem Terminvergabesystem rum und tun gar nichts. Wenn jemand einen Termin nicht wahrnimmt hat hier jemand 15 Minuten frei. Wenn man weniger als 15 Minuten braucht (was in der Regel der Fall ist) hat jemand den Rest bis zur nächsten Person frei. Wenn man einen Termin taggleich absagt, wird er nicht wieder freigegeben, und es hat jemand wieder 15 Minuten frei. Kein Wunder, dass man hier fast nichts mehr erledigt bekommt
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Dome T.
Vorbeikommen nur möglich nach Online-Terminbuchung. 8 Minuten verspätet aufgrund der Baustelle die keine gute Umleitung ausgeschildert hatten. Angekommen bei der Zulassungsstelle um 17:38 durch die Gegensprechanlage nur die Aussage bekommen "Sie sind zu spät, wir haben unsere Systeme runtergefahren". Was ist das bitte für eine Art und Weise? Zulassungstelle hat lt. Öffnungszeiten bis 18 Uhr geöffnet, aber weil man wohl früher Feierabend machen möchte kann man so mit Kunden umgehen. Nie wieder geh ich zu dieser Zulassungsstelle.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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