Zulassungsstelle in Herrenberg (Landratsamt Böblingen)

Adresse:

Berliner Str. 1
71083 Herrenberg

Kontakt:

Fax:
07032-9276-15

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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O. T.
Unverschämt was die hier treiben, mann kriegt keine Termine. Ich fühle mich im Stich gelassen!!!
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sunnyeve lisch
Aktuell bekommt man in Herrenberg keinen Termin für eine Auto-Zulassung. Ein unakzeptabeler Zustand ! Deshalb besser den Autokauf lassen und mit Öffis fahren. Dann kann bald die ganze Zulassungsstelle schließen und die Beschäftigten sowie Anmelder können nach Böblingen gehen. Besser für's Klima 👏 - nur unsere Wirtschaftslage, speziell die der Autoindustrie, wird's halt dadurch auch nicht besser 😏 Klimaziele und Wirtschaftswachstum passen leider nicht zusammen !
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Piefke Fritz
Es ist schlicht gesagt zum Kotzen.Vor garnicht langer Zeit fuhr man einfach zur Zulassungsstelle, zog eine Nummer und wartete bis man dran kam. Heute geht "angeblich" ohne vorherige Terminvereinbarung nichts mehr!!! (Die Armen sind ja so überlastet!) Will man (geht offenbar nur online!) einen Termin, so kommt bzgl. Herrenberg die lapidare Meldung, dass aktuell keine Termine verfügbar wären. Diese Meldung kommt jeden Tag! Zudem hat die ZLS Herrenberg offenbar nur noch 2 Tage pro Woche geöffnet. (Wie kann sowas sein?) Versucht man, schon völlig gefrustet, auf Böblingen auszuweichen, so erhält man einen einzigen möglichen Tag, 14 Tage in der Zukunft!!! Zudem lassen sich Termine höchstens 14 Tage vorher vereinbaren. Ich empfinde das, was hier geboten wird, nur noch als bodenlose Frechheit, keinesfalls bürgernah und schon garnicht bürgerfreundlich. Und das alles vor dem Hintergrund, dass die ganze Bagage von uns gezahlt wird. Nicht wir sind für die sondern die für uns da!
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Ralf Thomas Hettrich
Sehr netter Mitarbeiter!!! Oldie Baujahr 1995
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Grama Bogdan
Sehr schlecht Keine Termine

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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