Zulassungsstelle in Herrenberg (Landratsamt Böblingen)

Adresse:

Berliner Str. 1
71083 Herrenberg

Kontakt:

Fax:
07032-9276-15

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tom Hahn
Sind ab 7 Uhr da, aber geben erst ab 10 Uhr Termine frei. Wenn man reinplatzt stehen 5-10 Leute um die Kaffeemaschine und man wird unhöflich angepampt.
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Bernd Lichtl
Wenn dieses Amt nicht von den Steuergeldern finanziert würde, würden sie bankrott gehen. Einfach nur schlecht verwaltet.
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Mo 1893
bodenlos. schließt euern laden doch gleich komplett.. würde keiner merken man bekommt js eh keine Termine.
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Влад Кутовой
Ich habe einen Brief bekommen, dass ich das Fahrzeugregister ändern muss. Ehrlich gesagt wusste ich davon nichts, aber in dem Brief gaben sie mir 3 Wochen Zeit. Infolgedessen habe ich das Semester immer noch nicht angetreten, weil es nicht möglich ist. Was soll ich tun? Helfen Sie mir irgendwie. Das Semester ist bereits abgelaufen, aber ich kann das Semester immer noch nicht antreten. Danke, Deutsche
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Mark Snow
Es ist schlicht eine bodenlose Frechheit des Landkreises ein Standart Service nur nach online Termin zu nutzen und dann bekommt man nahezu gar kein Termin da angeblich alle Termine vergeben sind . Insbesondere ältere Menschen wie meine Eltern kommen hier ohne Hilfe gar nicht zurecht. Ich hoffe das ein Anwalt hier mal tätig wird und gegen den Landkreis aktiv vorgeht. Wir zahlen Steuern also werter Landkreis macht eure Arbeit .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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