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Zulassungsstelle in Herrenberg (Landratsamt Böblingen)

Adresse:

Berliner Str. 1
71083 Herrenberg

Kontakt:

Fax:
07032-9276-15

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Yunus Emre
Ich überprüfe täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten die Online-Terminvergabe für die Zulassung, jedoch sind zu jedem Zeitpunkt sämtliche Termine ausgebucht. Das darf doch nicht wahr sein!
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wolfgang dorfner
Sollten den Laden einfach dicht machen ..ist sowieso abartig ..sitzen drinnen niemand da ...trotzdem nur mit Termin...überbezahltes Personal sollten nach Leistung bezahlt werden ..Lohn 20€ monatlich
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Jan Zórawski
Sehr nette Damen und sehr hilfsbereit.
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Ferhat 2020
Eigentlich verdient diese Zulassungsstelle nicht einmal ein Stern aber leider muss ich eins vergeben um diese Rezension zu posten. Es ist inakzeptabel eine Behörde wie dieses nur an zwei Tagen der Woche zu öffnen und dies nicht einmal für alle wie früher auch, sondern für diejenigen die 5 Wochen davor, wenn sie glück hatten einen Termin buchen konnten, denn es ist ja immer ausgebucht. Die Online Zulassung ist so kompliziert gestaltet, das der Behördengang für mich unumgänglich ist. Die Zulassungsstellen in Böblingen und Leonberg sind nicht besser. Ich wünsche mir als steuerzahlender Bürger dieses Landkreises eine SOFORTIGE Verbesserung dieses katastrophalen Zustandes. Früher ist man hingegangen und mit etwas Wartezeit (was ja auch in Ordnung war) konnte man sein Fahrzeug am selben Tag zulassen. Leider wird es immer schlimmer in diesem Land..... An die Kollegen die zuständig sind solche Themen zu verbessern, hört auf den ganzen Tag Kaffee zu trinken und zu tratschen und kümmert euch mal um diese wichtigen Themen die uns alle betreffen, wofür wir euch mit unseren Steuergeldern bezahlen.
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Darko Mrahunec
👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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