Zulassungsstelle in Böblingen (Landratsamt Böblingen)

Adresse:

Parkstr. 16
71034 Böblingen

Kontakt:

Fax:
07031-663-1918

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Antje Golzinger
Alles gut gelaufen. Nettes Personal, gratis Toilette, Parkgebühr 0,50€/1/2 Stunde. Großer Parkplatz, auch ums Haus herum sind Parkplätze. Wartezeit auch 1/2 Stunde.
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Da hast du
Wochenlang habe ich versucht, einen Termin bei der Zulassungsstelle Böblingen zu ergattern. Heute, am 02.04.2026 kam dann die, große Chance: Um 8:10Uhr wurde ein Termin für 8:15Uhr freigeschaltet. Ganze 5 Minuten Vorlaufzeit! (siehe Screenshot im Anhang). In der Welt dieses Landratsamtes scheint man davon auszugehen, dass der arbeitende Steuerzahler entweder teleportieren kann oder den ganzen Tag im Schlafsack vor der Tür wartet, um den Herrschaften genehm zu sein. Als ich telefonisch versuchte, zu klären, dass das physisch nicht machbar ist, wurde ich mit einer Arroganz abgefertigt, die sprachlos macht. Die Antwort: "wenn sie nicht pünktlich kommen können, ist das ihr Problem." Hier wird man nicht wie ein Kunde oder gar wie derjenige behandelt, der diesen Apparat finanziert, sondern wie ein lästiger Untertan. Man hat das Gefühl, Hier sitzen Menschen, die ihre sicheren Posten nur dafür nutzen, den Bürgern das Leben so schwer wie möglich zu machen, während sie sich selbst in ihrem bürokratischen Elfenbeinturm gemütlich eingerichtet haben. Ganz ehrlich: ich würde lieber in einer Zeit leben, in der ich noch Stein auf Stein klopfen müsste, um mein Überleben zu sichern, als mich jemals wieder mit solchen Leuten abgeben zu müssen! Wenn ich nur könnte, würde ich diese Behörde den Rücken kehren und in die Steinzeit ziehen - dort war das Leben vielleicht hart, aber wenigstens ehrlich und ohne diese herablassende Überheblichkeit. Dass dieses Amt nicht einmal einen Schnitt von drei Sternen erreicht, wundert mich nicht im geringsten. Wahrscheinlich stammen die wenigen guten Bewertungen von den Mitarbeitern selbst, um das Bild nach außen zu schönen. Die Realität sieht anders aus: In Deutschland ist der Service am Bürger nicht nur an die Wand gefahren, er wird hier aktiv begraben. Es schmerzt zutiefst, für so eine Leistung Steuern zahlen zu müssen!!! Ein Sternchen ist schon extrem überbewertet.
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Rüdiger Kurz
KFZ-Zulassungsstelle Böblingen - Derzeit nur mit Termin geöffnet! Das ist der absolute Witz. Die Homepage ist ohne Funktion. Seit einer Stunde wird kein Kalender angezeigt. Man kann keinen Termin buchen. In der heutigen Zeit so eine laienhafte Homepage ist so armselig. Passt aber zu Böblingen!
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Cüüücken
Ja da braucht man einen Termin. Den habe ich mit viel zeitaufwand zwei Wochen später bekommen. Aber warten bis zu einer Stunde muss man einplanen. Traurig aber war.
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Artur Teichert
Super organisiert

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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