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Zulassungsstelle in Böblingen (Landratsamt Böblingen)

Adresse:

Parkstr. 16
71034 Böblingen

Kontakt:

Fax:
07031-663-1918

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Marcel Hörnig
Einfach nur noch das beste Beispiel für Lächerlichkeit im Behörden System von Deutschland .Terminvergabe für Fahrzeugzulassungen Fehlanzeige. Telefonischer Kontaktfehlanzeige. Zulassungenen online nur bedingt möglich mit bestimmten Voraussetzungen, die der Ausweis erfüllen muss oder die Zulassungsbescheinigung Teil zwei, welche erst ab 2018 mit einem entsprechenden Code versehen wurde den en braucht um abschließend eine vorläufige Zulassung zu bekommen.Es ist traurig, dass man gezwungen wird, stundenlang vorm Computer zu sitzen und die Seiten zu aktualisieren, bis ein Termin frei wird, welcher dann meist erst in ferner Zukunft ist. Wenn man auf ein Fahrzeug angewiesen ist und eine rasche Bearbeitung braucht, wird man hier schnell in eine Lage versetzt, die es erfordert, nach Alternativen zu suchen. da war es angenehmer, eine Nummer zu ziehen und 3 Stunden vor Ort zu sitzen mit dem Wissen, dass man erledigter Dinge das Gebäude wieder verlässt.
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Alpi C.
hat alles super geklappt großen Dank an Fr Buckenberger
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momo
Sterne eindeutig im vieeeelstelligen Minusbereich. Saftladen, nichts geht. Keine online Termine. Ein Armutszeugnis für den ehemaligen goldene- zebra- Streifen Kreis. Peinlich. Vllt finanziert mal Mercedes die Zulassungsstelle im eigenen Interesse? Tesla wird es wohl nicht sein.
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Hasan Karayel
Es dauert ewig bis man einen Termin online findet , da diese neistens schon belegt sind. Wenn eins gefunden wurde, muss man fast 1 Woche darauf warten.
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Andrea Musoli

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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