Zulassungsstelle in Überlingen (Landratsamt Bodenseekreis)

Adresse:

Rengoldshauser Str. 11
88662 Überlingen

Kontakt:

Fax:
07541-204-6590

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sharon Z
Freundliche und hilfsbereite Mitarbeitende, schäbige Räumlichkeiten derzeit in der Renovierung. Parkplätze direkt vor dem Gebäude.
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Klaus Lenzner
Ich kann die negativen Bewertungen nicht nachvollziehen, denn so oft ich dort bin, werde ich zuvorkommend und freundlich bedient. Auch wenn ich Fehler mache, wird mir in Überlingen sofort geholfen. Heute am 27.03.2025 am Schalter 3 die nette Dame mit den dunkelen Haaren als Beispiel: Sie hätte mich wegschicken können, tat Sie aber nicht, suchte meinen Fahrzeugbrief von der Bank kommend und ich konnte meine Reifen eintragen lassen. Super oder etwa nicht. Ich habe jetzt nur eine aufgezählt, das wäre nicht richtig, die anderen nicht zu erwähnen, denn alle sind dort nett. Meine Erfahrung. So wie man in den Wald ruft, schallt er zurück! Und wenn nicht, so hat doch jeder mal miese Laune oder? Ich sage wiederholt DANKE.
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Schnuppsi
Übelst treudeutsch bürokratisch. Ich gestehe, das ein Gutachten abgelaufen war, doch ich konnte eine aktuelle Bestätigung des Prüfingenieurs mit aktuellem Datum vorweisen, aus welcher hervorgeht, das der Zustand des Fahrzeuges, dem im begutachteten Zustand entspricht. Reicht nicht, falsches Datum im Gutachten. Mit solchen Staatsdienern geht Deutschland unter. Ich war selber 30 Jahre Bundesbeamter, mit "Dienst nach Vorschrift" hat noch kein afghanisches Kind ne Flasche Trinkwasser bekommen, das ist nämlich ein Dienstvergehen und Vermögensschaden für die BRD. Verdammte Zivilisten!
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J Jose Lopez Gomes
Als Außenstehender habe ich bisher immer gute Erfahrungen mit den Mitarbeitern dieser Kanzlei gemacht. Es ist eine Freude, von ihnen stets freundlich und zielstrebig behandelt zu werden.
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Manfred
Zulassungsstelle kriegt 100 Punkte. Sehr freundliches Personal und rasante Abwicklung einer Zulassen. Herzlichen Dank 😊

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Seat Ateca, SUV/Geländewagen/Pickup, Benzin, Schaltgetriebe, Schwarz

Sept. 2016
Schaltgetriebe
100.070 km
Benzin
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Mai 2017
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Apr. 2019
Schaltgetriebe
113.900 km
Benzin
Blau
85kW (116 PS)
PkwKombiGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1860 Gesamtgewicht
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