Zulassungsstelle in Friedrichshafen (Landratsamt Bodenseekreis)

Adresse:

Glärnischstr. 1-3
88045 Friedrichshafen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07541-204-5264

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Patrick Schwarz
Hallo, Wenn ich könnte würde ich null Sterne geben , man muss ehrlich sagen das ist reinste Zeit Verschwendung da zusein , sie können nix und wenn es schnell gehen muss dann ist man hir sicher an der falschen Adresse , schlechtester Service denn ich je gesehen haben. Personal unfreundlicher als alles andere auf der Welt
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Selcan WW
Ein 81-jähriger ausländischer Mann wurde vom Sozialamt plötzlich und ohne nachvollziehbaren Grund von seinen Leistungen ausgeschlossen. Erst später wurde eine fragwürdige Erklärung nachgereicht. Es ist traurig und beschämend, wie respektlos und ungerecht mit einem kranken, alten Menschen umgegangen wird, der auf Hilfe angewiesen ist. So etwas darf in einer sozialen Behörde nicht passieren.
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Ali Sun
Das Sozialamt hat einem 81-jährigen ausländischen Antragsteller zunächst ohne nachvollziehbare Begründung die Grundsicherungsleistungen eingestellt. Erst nachträglich wurde behauptet, dies liege daran, dass er sich krankheitsbedingt zeitweise bei seinen Kindern aufhält. Mehrere Verfahrensfehler lassen sich nachweisen. Der Umgang mit dem Betroffenen wirkt intransparent und ungerecht. Es entsteht der Eindruck, dass hier nicht alle Menschen gleich behandelt werden. Sehr enttäuschend und besorgniserregend, wie respektlos mit älteren und hilfsbedürftigen Personen umgegangen wird.
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Bogdana D
Angela Wielland-Yuecel ist 0 freundlich zu Menschen, sei vorsichtig
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ТEONA
Hier arbeiten einige der besten Fachkräfte. Sie erfüllen ihre Aufgaben kompetent und sind genau da, wo sie gebraucht werden. Respekt von mir!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Sept. 2021
Schaltgetriebe
90.000 km
Benzin
Weiß
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