Zulassungsstelle in Friedrichshafen (Landratsamt Bodenseekreis)

Adresse:

Glärnischstr. 1-3
88045 Friedrichshafen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07541-204-5264

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kristina M
1 Sterne nur für KFZ Zullasung. Gab es auch Komplikation was nicht sollte sein aber waren ziemlich nett. Führerschein Abteilung von Freundlichkeit und Arbeitsfahigkeit ist 0 noch zu viel. Und wer macht neue Führerschein, 1 Jahr früher kommen.
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Manfred
Sehr gut organisiertes Amt für Fahrzeug Zulassungen. Telefonisch immer schnell erreichbar und professionelle Beratung. Bei der Zulassungsstelle sehr freundliche Mitarbeiter und absolut professionell. Vielen Dank
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Bernhard Kiefer
Ich habe heute, das erste Mal, ein Auto in FN zugelassen (Kurzzeitkennzeichen); mit Terminreservierung online. Von den beiden sehr freundlichen und hilfreichen Damen an der Info bis zum sehr freundlichen und kompetenten Mitarbeiter bei der Zulassung bin ich total begeistert ! Alles war nach knapp 10 Min., zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Hierzu ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiter. Die schlechten Bewertungen kann ich weder nachvollziehen noch bestätigen !!! Würde überall im öffentlichen Dienst so gearbeitet wäre vieles einfacher. Den Mitarbeitern im Landratsamt ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute (weiter so 😀) im neuen Jahr.
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Danial Khan
Ich möchte mich ganz herzlich bei der Frau Catrin Maier bedanken. Die Kommunikation war stets einfach und schnell. Mails wurden zeitlich beantwortet und man wurde pünktlich zurückgerufen! Ohne Frau Maier, hätte wir nie so schnell unsere Zulassungen bekommen. Vielen Lieben Dank ! Danial Khan
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Evariszt
Neues Motorrad dort angemeldet, sehr unfreundliche und inkompetente Mitarbeiter am Schalter A. Die haben vergessen meine technische Veränderung einzutragen und ich kann schön einen neuen Termin machen und wieder hingehen weil die es nicht auf die Reihe kriegen.. Am Handy zu sein war es wohl für die junge Dame wichtiger..

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

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