Zulassungsstelle in Riedlingen (Landratsamt Biberach)

Adresse:

Krankenhausweg 3
88499 Riedlingen

Kontakt:

Fax:
07351 52-5395

Öffnungszeiten:

Mo.: 08:00 - 14:00 Uhr
Di.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr
Do.: 08:00 - 12:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Rezensionen:

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Trine Jensen
Top Leute, nette und gute Beratung soweit super schnelle und Qualität in der Abarbeitung.
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Florian Fuchsloch
Sehr freundlich und schnelle Bearbeitung und telefonisch gut erreichbar
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Marvin
Eine sehr unfreundliche und unempathische Mitarbeiterin hat mich am Schalter bedient. Sie sollte man nicht mehr auf die Leute loslassen. Erstmal muss man aktuell im Landkreis Biberach 4 Wochen auf einen Termin warten und dann wird man noch so blöd angemacht weil eine Kleinigkeit nicht gepasst hat. Bei den Beamten gibt es nur Schema F und danach muss gearbeitet werden, andere Wege gibt es bei Ihnen nicht!!! Und das alles wird von uns Steuerzahlern bezahlt. Es sollte unbedingt mal über Ihre Finger geschaut werden, bei Angestellten wird so ein Verhalten nicht geduldet und zieht Konsequenzen nach sich. Leider können keine 0 Sterne vergeben werden. Ich werde in Zukunft nie wieder auf die Zulassungsstelle in Riedlingen gehen!!!
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Mandy Von Krüchten
Ich war heute ohne Termin dort, weil freie Termine erst in 3 Wochen verfügbar waren. Ich habe dort am Schalter einen freien Termin ergattern können um 10.45 Uhr. Ich wurde pünktlich um 10.40 aufgerufen. Die Dame am Schalter war wirklich unfassbar nett. Ich hatte etwas Angst da ich auch schon andere Erfahrungen machen musste, aber diese Dame hat mir super freundlich geholfen und alles lief ohne Probleme. Top weiter so!
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armin23001
Habe ein Auto gekauft und wollte es in Riedlingen zulassen.Fruehster Termin im Juli 2024.Wir leben hier wirklich in einer Grossstadt.Das ist unglaublich.Was ist den da los? Vorschlag i kfz Stufe 4 revidieren und umstellen auf Fax .Das haben die Ãmter doch alle noch drauf.Da geht sicher nichts schief😊👍

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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