Zulassungsstelle in Biberach (Landratsamt Biberach)
Adresse:
Rollinstr. 9
88400 Biberach
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Ina Jaranovic





Morgens kurz vor 8 Uhr zur Zulassungsstelle gekommen um defektes Auto abzumelden und anderes anzumelden.
Keine Chance, abgewiesen
Wie man täglich auf Arbeit kommt,denen doch egal.
Bei solchen Situationen wäre es sinnvoll, wenn man den Tag auch dran kommt .
Was für ein Irrsinn,Termin soll man machen.
Natürlich weiß jeder im Vorfeld, wann man Unfall hat oder sein Kfz defekt ist und bucht fröhlich Termine für 8 Wochen im Vorraus.
Welcher Radfahrer denkt sich so ein Mist aus
Lisa Brunner





Anmaßend und frech, dafür zahl ich steuern?? Hoffentlich sind sie alle mal in einer Notlage in der sie sich noch blöd anmachen lassen müssen!! Danke für nichts!!
Josef dogan





Wenn man als Ausländer im Land ist und nicht genug Deutsch kann, kommuniziert man nicht unberechtigt mit einem, man schaut einem nicht einmal ins Gesicht, man antwortet überhaupt nicht auf Englisch, man wird ignoriert und verhält sich rassistisch, obwohl man einen Termin hat, man akzeptiert nicht einmal einen Übersetzer, weil ich nicht genug Deutsch kann, obwohl man einen Termin hat, ich war schändlichem Rassismus ausgesetzt, ich wollte nur meinen Führerschein übersetzen, ich brauchte nur ein Stück Papier, ich kam 200 km weg und kam zurück, ohne etwas tun zu können. In der essentialistischsten Situation sagt die Frau zu dem männlichen Angestellten neben ihr: „Antworten Sie ihm nicht, lassen Sie ihn hierher.“ Sie schauen sich an und lachen. Ich hatte den schändlichsten Tag in einem offiziellen Büro in Deutschland. Ich hoffe, dass niemand außer mir diese Situation erleben wird.
Baui





Bitte SCHALTER 11 bei der Fahrzeugzulassung meiden. Überhaupt nicht zu empfehlen. Der Sachbearbeiter ist dort sehr unfreundlich, teilweise arrogant und herabschauend auf den Kunde, weiß alles besser und kritisiert die Kompetenz. (1-Stern)
Bitte auf Schalter 4 ausweichen. Die junge Frau ist sehr kompetent, zielstrebig orientiert, nett, verständnisvoll und Hilfsbereit. Die Damen links und rechts sind ebenfalls sehr kollegial und nett. (5 Sterne)
Gennadij Sorge





Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag:
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Nov. 2020
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