Zulassungsstelle in Biberach (Landratsamt Biberach)

Adresse:

Rollinstr. 9
88400 Biberach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
07351-52-5350

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dominik Karcher
Kein Termin gehabt, okay, my bad... Dennoch vor Ort Online KFZ selber zugelassen, auf Nachfrage ob man Schilder bereits machen lassen kann wird man schnippisch von einem anfang 20 jährigem Mädel am Empfang dumm angemacht. Da übernimmt man die Arbeit der Zulassungsstelle selber und kommt 90% entgegen und bekommt dann dumme Sprüche ab. Beim letzten Besuch Termin gehabt, aber...Unflexibel Dank hoch modernem Terminsystem mit Uhrzeiten und Timeslots, die eh nicht eingehalten werden. Der Sinn von Terminen scheint in der deutschen Verwaltung immernoch eine Einbahnstraße zu sein.
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Greasy Fingers
Eine Zulassungsstelle aus dem vorletzten Jahrhundert: Amtsautorität über Menschenverstand (beispielsweise werden gestempelte Formblätter im Original verlangt, ein gescanntes PDF wird offenbar als Betrugsversuch aufgefasst), der Dienst am Bürger steht hinter dem Einhalten von Formvorschriften zurück, die man sich großzügig ausdenkt, um die eigenen Abläufe zu priorisieren. Der volkswirtschaftliche Schaden, den so eine Behörde verursacht, geht in die Millionen, wenn man die vergeudeten Stunden der gegängelten Bürger aufaddiert.
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Halid Pp (8001)
Ich war dort, um mein Auto anzumelden, und alles hat sehr gut geklappt. Ich wurde zur vereinbarten Terminzeit aufgenommen und direkt drangenommen. Wenn man alle benötigten Dokumente parat hat, geht es wirklich ruckzuck. Bei mir hat es – inklusive Kennzeichen anfertigen – insgesamt nur etwa 7–8 Minuten gedauert. Die Mitarbeiter geben ihr Bestes, um einem zu helfen.
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Csabi Kupi
Mit Termin geht alles schnell.
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Alex Miehle
Die Freundlichkeit und die Hilfsbereitschaft verdienen 5 Sterne. Ich war doch positiv überrascht. Vielen Dank an die Dame für ihren super Job.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
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