Zulassungsstelle in Langenau (Landkreis Alb-Donau-Kreis)

Adresse:

Kuftenstr. 19
89129 Langenau

Kontakt:

Fax:
07345-9640-770

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mister Steve
Also ich kann leider keine positive Bewertung abgeben. Haben dort schon mehrere Fahrzeuge dort angemeldet. Von den beiden Mitarbeiterinnen dort könnte die eine definitiv mal eine Freundlichkeit Schulung besuchen, sowas unfreundliches erlebt man selten. Die zweite Mitarbeiterin hingegen ist Recht nett. Allerdings empfehle ich jedem nach Abmeldung seines Fahrzeuges hinterher bei seiner Versicherung anzurufen und nachzuhaken ob dies von der Zulassungsstelle auch übermittelt wurde. Von drei Fahrzeugen die wir abgemeldet hatten, wurde dies durch die Zulassungsstelle NICHT an die Versicherung übermittelt und wir hatten ein riesen geschiss hinterher mit der Versicherung deswegen. U.A fiel dies erst auf nachdem die Versicherung weiter die Beiträge für die Fahrzeuge abgebucht hatten. Also hier unbedingt ein Auge darauf werfen ob die Zulassungsstelle Langenau die Fahrzeuge auch wirklich als abgemeldet bei der Versicherung meldet!!!
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SMR
Mit einem Online Termin alles in kurze erledigt. Ohne Termin sehr lange Wartezeiten.
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Aydin Tekin
Also ich kann sagen die Damen sind sehr freundlich, und sehr schnell sind, sehr gerne gehe ich dort hin, jetzt Winter Auto anmelden, habe kein seit schicke mein Sohn mit Vollmacht klappt auch sehr gut 👍 Danke an alle Kfz-Zulassungstelle Langenau 👍👍
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MrLucio
Schlechte Öffnungszeiten, Website für Onlinetermine fehlerhaft... Mein Vorschlag wäre bessere Öffnungszeiten bzw. Online KFZ Anmeldung... etc.
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Markus Bergdolt
Schnell und unkompliziert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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